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Hitze & Trockenheit

Vorsicht beim Feuern im Freien

Kanton senkt die Gefahrenstufe per 16. September 2026 um 12 Uhr auf Stufe 3 "erhebliche Waldbrandgefahr".

Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Entspannung der Lage hinsichtlich der Trockenheit geführt. Die Böden weisen wieder eine höhere Feuchtigkeit – wenn auch auf tiefem Niveau – auf. Per 16. September 2026 um 12 Uhr gilt aus diesem Grund die Waldbrand-Gefahrenstufe 3. Das bedingte Feuerverbot im Wald und am Waldrand ist aufgehoben. Bei der neu festgesetzten Gefahrenstufe 3 "erhebliche Waldbrandgefahr" dürfen im Wald nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grosser Vorsicht und unter Aufsicht entfacht werden. Bei starkem Wind ist auf das Feuern vollständig zu verzichten.

Die Gemeinderäte können wenn nötig lokal strengere Feuerverbote erlassen, aber keine Ausnahmen von den kantonalen Verboten bewilligen. Für Feuerwerke gelten wieder die kommunalen Bestimmungen. In der Regel ist das Abbrennen von Feuerwerk ohne Bewilligung nur am 31. Juli und am 1. August sowie an Silvester und Neujahr möglich, sofern kein situatives Verbot seitens Kanton oder Gemeinde besteht.

Merkblatt für die Gefahrenstufe 3 (PDF, 1 Seite, 233 KB)

Antworten auf häufige Fragen zum Feuern im Freien

Feuerverbot

Sollte nicht eine höhere Gefahrenstufe gelten?

Die Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) beobachten die Lage und kommunizieren bei Bedarf.

Warum hat meine Gemeinde härtere Regeln als die Nachbarsgemeinde?

Die Gemeinden können lokal schärfere Regeln erlassen, aber keine Ausnahmen von den kantonalen Verboten bewilligen.

Grillieren

Darf ich bei einer befestigten Feuerstelle im Wald oder in Waldnähe grillieren?

Ja. Befestigte Feuerstellen dürfen benutzt werden. Seien Sie vorsichtig und lassen Sie Feuer nie unbeaufsichtigt. Löschen Sie das Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle und vergewissern Sie sich, dass es tatsächlich erloschen ist. Bei starkem Wind ist auf das Feuern vollständig zu verzichten.

Darf ich einen Kohle-, Gas- oder Elektrogrill im Wald oder in Waldnähe nutzen?

Das Verwenden von Kohle-, Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Beachten Sie allfällige weitergehende lokale Feuerverbote.

Was ist beim Grillieren im Siedlungsgebiet und im Offenland zu beachten?

Bei offenem Feuer ist der Funkenflug zu beachten. Verzichten Sie auf das Feuern bei Wind. Achten Sie in der Umgebung auf mögliche Brandrisiken und halten Sie Löschmittel bereit. Beachten Sie allfällige weitergehende lokale Feuerverbote.