Infektionskrankheiten & Impfungen
Bund und Kantone überwachen das Auftreten von übertragbaren Infektionskrankheiten und treffen Massnahmen zu deren Verhütung und Bekämpfung.
Meldepflichtige Infektionskrankheiten
Ärztinnen und Ärzte sowie Laboratorien sind verpflichtet, den Gesundheitsbehörden bestimmte Infektionskrankheiten zu melden. Die Abteilung Gesundheit nimmt die Meldungen aus dem Kanton Aargau entgegen und leitet sie an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) weiter. Aufgrund der Meldeangaben können Krankheitsausbrüche frühzeitig erkannt, notwendige Massnahmen gegen eine Weiterverbreitung eingeleitet sowie bestehende Präventionsmassnahmen überprüft werden.
Meldepflichtige Infektionskrankheiten, Meldeprozess und Meldeformulare
Merkblätter Infektionskrankheiten
Die nachfolgenden Merkblätter zu Infektionskrankheiten enthalten Informationen zur Ansteckung und zum Verlauf von Krankheiten (Symptome). Zudem zeigen sie die notwendigen Massnahmen im Erkrankungsfall und mögliche präventive Massnahmen auf. Sie können die Schulen, die Schulärztinnen und Schulärzte sowie den Kantonsärztlichen Dienst bei Erkrankungsfällen dabei unterstützen, die Eltern, die Lehrpersonen und das weitere Umfeld zu informieren.
- Ansteckende Bindehautentzündung (PDF, 1 Seite, 24 KB)
- Hand-Fuss-Mund-Krankheit (PDF, 1 Seite, 24 KB)
- Krätze (Scabies) (PDF, 2 Seiten, 94 KB), Zusätzliche Infos liefert Ihnen das Unispital Genf (HUG) in verschiedenen Sprachen. Die zugehörigen Merkblätter finden Sie direkt auf der zuvor verlinkten Seite.
- Kopfläuse (PDF, 1 Seite, 116 KB). Eine Anleitung zur Behandlung von Kopfläusen liefert Ihnen das Volksschulamt Zürich in 13 Sprachen.
- Magen-Darm-Grippe durch Noroviren (PDF, 1 Seite, 23 KB)
- Masern (PDF, 1 Seite, 39 KB)
- Meningokokken-Erkrankungen (eitrige Hirnhautentzündung) (PDF, 1 Seite, 120 KB)
- Scharlach (Streptokokken-Angina) (PDF, 1 Seite, 24 KB)
- Tuberkulose (PDF, 1 Seite, 24 KB)
- Windpocken (Varizellen) (PDF, 1 Seite, 23 KB)
Empfehlungen bei übertragbaren Krankheiten zum Schulausschluss (PDF, 10 Seiten, 723 KB).
Tuberkulose
Weitere Informationen zu Tuberkulose finden Sie auf den Webseiten der Lungenliga Aargau und des Kompetenzzentrums Tuberkulose der Lungenliga Schweiz.
- Lungenliga Aargau
- Kompetenzzentrum Tuberkulose der Lungenliga Schweiz (Faktenblätter in 19 Sprachen)
- Informationsblatt Lungentuberkulose. (PDF, 1 Seite, 91 KB) Dies richtet sich an exponierte Personen.
Impfungen
Impfungen sind eine wirksame vorbeugende Massnahme zur Verhinderung von verschiedenen Infektionskrankheiten und deren Komplikationen. Sie haben für die Gesundheit jedes Menschen sowie auch für die öffentliche Gesundheit eine grosse Bedeutung.
Die Impfempfehlungen werden regelmässig von der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) in Zusammenarbeit mit dem BAG und dem Schweizerischen Heilmittelinstitut (swissmedic)
- Impfplan 2024 (PDF, 1 Seite, 91 KB)
- Schweizerischer Impfplan 2024 zusammengefasst (PDF, 48 Seiten, 911 KB)
Masern
Zum Schutz ihrer Säuglinge empfehlen sowohl das BAG als auch die Ärzteschaft den Eltern die Impfung gegen Masern. Die Masern sind eine sehr ansteckende Infektionskrankheit, die insbesondere bei Babys und Erwachsenen zu schweren Komplikationen führen kann. Müttern und Vätern ohne Masernschutz (keine vorherige Impfung oder Erkrankung) wird daher empfohlen, sich zu ihrem Schutz und dem ihrer Babys impfen zu lassen, da Säuglinge in der Regel erst ab zwölf Monaten gegen Masern geimpft werden.
Keuchhusten
Zum Schutz ihrer Neugeborenen empfehlen sowohl das BAG als auch die Ärzteschaft den Eltern die Impfung gegen Keuchhusten. Keuchhusten (Pertussis) ist hochansteckend und wird durch Tröpfchen übertragen. Die Krankheit äussert sich mit heftigem Husten, der zu schweren Erstickungsanfällen führen kann. Für Erwachsene ist sie aber meist harmlos. Oft sind es die Eltern, welche ihre Kinder unwissentlich anstecken. Die Hustenanfälle können während Wochen anhalten und die Kinder beim Schlafen, Essen und Atmen einschränken. Lebensbedrohliche Komplikationen mit möglichen Dauerschäden können vor allem bei Neugeborenen oder Säuglingen auftreten.
Empfehlung / Elternbrief bei Keuchhusten (PDF, 2 Seiten, 212 KB)
Krippe und Krankheit
Wann ist ein Kind so krank, dass es für eine Weile aus der Kindertagesstätte (Kita) ausgeschlossen werden muss? Und wann dürfen "nicht-so-kranke-aber-trotzdem-ansteckende" Kinder in der Kita bleiben?
Mehrere Gesichtspunkte sind für die Entscheidung zum Ein- und Ausschluss eines kranken Kindes aus der Kinderbetreuungsstätte bedeutend: Zum Beispiel der Allgemeinzustand des Kindes, das Ansteckungsrisiko und die potentielle Gefahr für andere Kinder und Mitarbeitende.
Antworten auf diese Fragen und Vorgehen bei ansteckenden Erkrankungen in der Kindertagesstätte und liefert eine Arbeitsgruppe mit diesem Ratgeber:
- "Gegen Masern impfen" - Eine Kampagne des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und der Kantone
- Link Bestellung Masernrechner BAG
- Informationen zur Impfung gegen die saisonale Grippe
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Epidemiengesetz EpG (SR 818.101)
- Verordnung des EDI über die Meldung von Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen (SR 818.101.126)
- Verordnung über mikrobiologische Laboratorien (SR 818.101.32)