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Gesundheit

Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2030

Die Gesundheitspolitische Gesamtplanung (GGpl) 2030 ist ein Planungsbericht, welcher die strategische Ausrichtung des Gesundheitswesens im Kanton Aargau festhält.

Unter Berücksichtigung der Megatrends im Gesundheitswesen und unter Einbezug der kantonalen Leistungserbringer hat der Regierungsrat die Gesundheitspolitische Gesamtplanung (GGpl) 2030 ausgearbeitet. Der Grosse Rat hat am 11. Juni 2024 die GGpl 2030 beraten und den Planungsbericht GGpl 2030 einstimmig genehmigt.

Ziele und Strategien

Die GGpl 2030 formuliert eine übergeordnete Strategie sowie 23 Ziele und 79 Strategien zu einzelnen Themengebieten für die kantonale Gesundheitsversorgung. Die übergeordnete Strategie sieht ein bedarfsgerechtes, integriertes, digital-vernetztes, qualitativ hochstehendes und finanzierbares Gesundheitswesen vor.

Weiteres Vorgehen

Nach der Genehmigung der GGpl 2030 durch den Grossen Rat sollen die Ziele und Strategien umgesetzt werden. Einige Elemente werden ohne grössere gesetzliche Anpassungen umsetzbar sein. Für die Umsetzung anderer Aspekte ist jedoch eine (Teil-) Änderung von Gesetzen (Spitalgesetz, Gesundheitsgesetz, Pflegegesetz) und der dazugehörigen Verordnungen nötig. Die Gesetzes- und Verordnungsänderungen sollen gemäss nachfolgendem Zeitplan bis spätestens Mitte 2030 abgeschlossen werden.

Zeitplan Rechtsetzung

GesetzAnhörungBeginn parlamentarisches VerfahrenGeplantes Inkrafttreten
Spitalgesetz1. Quartal 20264. Quartal 2026Januar 2028
Gesundheitsgesetz Paket 13. Quartal 20262. Quartal 2027Oktober 2028
Gesundheitsgesetz Paket 24. Quartal 20273. Quartal 2028Januar 2030
Pflegegesetz2. Quartal 20281. Quartal 2029Juli 2030

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