Organisation der Logopädie
Wer im Kanton Aargau eine Organisation der Logopädie betreiben möchte, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung. Sie finden nachstehend alle Informationen und Modalitäten der Gesuchseinreichung.
Organisationen der Logopädie sind gemäss Gesundheitsgesetz vom 20. Januar 2009 und der Verordnung über die Berufe, Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen vom 11. November 2009 bewilligungspflichtig.Alle benötigten Informationen und Angaben zu den einzureichenden Unterlagen, allfällige Gebühren sowie der Krankenkassenzulassung (OKP-Zulassung) finden Sie dabei im nachstehenden Merkblatt.
Merkblatt bezüglich Bewilligung als Organisation der Logopädie (PDF, 4 Seiten, 134 KB)
Die Gesuchstellung erfolgt über das Portal Sirona, welches Sie über den untenstehenden Link erreichen.
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG (SR 832.10)
- Verordnung über die Krankenversicherung KVV (SR 832.102)