Organisation der Hebammen
Wer im Kanton Aargau eine Organisation der Hebammen betreiben möchte, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung. Sie finden nachstehend alle Informationen und Modalitäten der Gesuchseinreichung.
Organisationen der Hebammen sind gemäss Gesundheitsgesetz vom 20. Januar 2009 und der Verordnung über die Berufe, Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen vom 11. November 2009 bewilligungspflichtig.
Alle Modalitäten, Einreichungsadresse sowie allfällige Gebühren finden sie im folgenden Merkblatt:
Die Gesuchstellung erfolgt über das Portal Sirona, welches Sie über den untenstehenden Link erreichen.