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Betriebsbewilligungen

Organisationen der Ergotherapie

Wer im Kanton Aargau eine Organisation der Ergotherapie betreiben möchte, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung. Sie finden nachstehend alle Informationen und Modalitäten der Gesuchseinreichung.

Organisationen der Ergotherapie sind gemäss Gesundheitsgesetz vom 20. Januar 2009 und der Verordnung über die Berufe, Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen vom 11. November 2009 bewilligungspflichtig.

Alle Modalitäten, Einreichungsadresse sowie allfällige Gebühren finden sie im folgenden Merkblatt:

Merkblatt zum Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung als Organisation Ergotherapie (PDF, 2 Seiten, 121 KB)

Die Gesuchstellung erfolgt über das Portal Sirona, welches Sie über den untenstehenden Link erreichen.