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Betriebsbewilligungen

Ambulante ärztliche Einrichtung

Wer im Kanton Aargau eine ambulante ärztliche Einrichtung betreiben möchte, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung. Sie finden nachstehend alle Informationen und Modalitäten der Gesuchseinreichung.

Ambulante ärztliche Einrichtungen sind gemäss Gesundheitsgesetz vom 20. Januar 2009 und der Verordnung über die Berufe, Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen vom 11. November 2009 bewilligungspflichtig. Ebenso benötigen Betriebe, welche angestellte Ärzte und Ärztinnen beschäftigen und zulasten der Krankenkasse tätig sein möchten, eine Betriebsbewilligung. Aufgrund des kantonalen Rechts müssen die gesamtverantwortliche Leitungsperson wie auch die Stellvertretung des Betriebes eine aargauische Berufsausübungsbewilligung haben oder parallel eine solche beantragen.

Alle Modalitäten sowie allfällige Gebühren finden sie im folgenden Merkblatt:

Merkblatt zur Gesuchstellung einer ambulanten ärztlichen Einrichtung (PDF, 5 Seiten, 190 KB)

Die Gesuchstellung erfolgt über das Portal Sirona, welches Sie über den untenstehenden Link erreichen.