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Schule & Eltern

Rechte & Pflichten der Eltern

Die öffentlichen Schulen erfüllen ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag in Zusammenarbeit und gemeinsamer Verantwortung mit den Eltern. Eine gute Verständigung trägt zum Lernerfolg von Schülerinnen und Schülern bei.

Während die Eltern für Erziehung, Unterhalt, Fürsorge und Ausbildung verantwortlich sind, muss die Schule schulische Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, ohne dabei ihren Erziehungsauftrag ausser Acht zu lassen.

Die Kinder haben das Recht auf eine ihren Fähigkeiten angemessene Bildung. Die Schule unterstützt die Eltern bei der Erziehung und Bildung der Kinder.

Rechte der Eltern

Eltern haben das Recht, über den Stand der Leistungen ihrer Kinder und das Schulgeschehen informiert zu werden. Sie können sich jederzeit für ein Gespräch anmelden, um schulische Probleme zu besprechen. Bei wichtigen Entscheiden, etwa beim Übertritt in die Primarschule und die Sekundarstufe I, sind die Erziehungsberechtigten einzubeziehen und es steht ihnen zu, Elternversammlungen zu bilden.

In Absprache mit den betroffenen Lehrpersonen oder der Schulleitung haben die Eltern das Recht, einmal pro Schulhalbjahr den Unterricht ihrer Kinder zu besuchen.

Die Eltern sind angehalten, Kontakte mit den Lehrpersonen und der Schulleitung rücksichtsvoll auszuüben und grundsätzlich auf die normalen Unterrichts- und Arbeitszeiten zu beschränken.

Pflichten der Eltern

Die Eltern tragen die Verantwortung in der Erziehung ihrer Kinder. Sie schicken ihr Kind regelmässig in die Schule und verpflichten sich, die Lehrpersonen oder die Schulleitung frühzeitig über Veränderungen im Verhalten ihres Kinds oder über Gründe zum Fernbleiben vom Schulunterricht zu informieren.

Die Eltern nehmen an Elternveranstaltungen oder Gesprächen teil, zu denen die Schulführung oder eine Lehrperson einladen.

Ansprechstellen für Eltern

Sind Eltern mit der Kommunikation der Schulen oder mit der Einschätzung einer Sachlage nicht einverstanden, ist die Schule (zuerst die Lehrperson, dann die Schulleitung und schliesslich die Schulbehörde) erste Ansprechstelle.

Eltern können sich mit schulischen Anliegen an die Schulaufsicht wenden. Diese hört die Eltern an, ordnet die Anliegen ein und bietet Unterstützung durch Informationen sowie Beratung zum weiteren Vorgehen an. Dabei achtet sie darauf, dass das direkte Gespräch zwischen Eltern und Schule geführt wird und die Dienstwege eingehalten werden. In begründeten Fällen fragt die Schulaufsicht bei den Schulen nach und wird bei Bedarf aktiv.