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Bildung & Forschung

Volksschule

Alle Kinder und Jugendlichen mit Aufenthalt im Kanton unterstehen der Schulpflicht. Die obligatorische Schulpflicht dauert elf Jahre: zwei Jahre Kindergarten, sechs Jahre Primarschule und drei Jahre Oberstufe.

Jedes Kind hat Anspruch auf eine seinen Fähigkeiten angemessene Bildung. Dafür stehen Regelschulen und Sonderschulen zur Verfügung. Der Kanton unterstützt die Eltern bei der Erziehung und Bildung der Kinder Jugendiichen.

Träger des obligatorischen Volksschulunterrichts sind die Gemeinden oder die Gemeindeverbände. Der Kanton unterstützt die Gemeinden und die Gemeindeverbände bei der Erfüllung dieser Aufgaben. Der Kanton beaufsichtigt die Volksschulen sowie die Sonderschulen und Heime.