Radikalisierung

Bei Verdacht auf Radikalisierung gilt es, Überreaktionen zu vermeiden. Für eine Vorgehensberatung, eine detaillierte Einschätzung oder Handlungsempfehlungen können Fachpersonen aus der Anlaufstelle Radikalisierung kontaktiert werden.
Aus unterschiedlichsten Gründen kann es vorkommen, dass Jugendliche oder Erwachsene für extremistische Ideologien empfänglich werden, radikalisierte Haltungen einnehmen und sich extremistischen Gruppierungen oder Bewegungen anschliessen.
Erklärvideo zum Thema Radikalisierung und Extremismus
Was bei einem Verdacht zu tun ist
In einem ersten Schritt sollen beobachtete Hinweise innerhalb der Organisation respektive eines Amtes oder im Umfeld der/des Jugendlichen oder jungen Erwachsenen bearbeitet werden. Überreaktionen sind zu vermeiden. Im Zentrum steht, die Beziehungsebene aufrecht zu erhalten und mit der betroffenen Person das Gespräch zu suchen.
Es gilt der Grundsatz: "Es gibt keine Rechtfertigung für Gewalt und Gewalt ist kein Mittel zur Konfliktlösung."
Anlaufstelle bei Radikalisierung von Jugendlichen
Für Jugendliche und junge Erwachsene nehmen die Frage nach der eigenen Identität und die Auseinandersetzung mit sinnstiftenden Orientierungen einen zentralen Stellenwert ein. Es kann vorkommen, dass Jugendliche und junge Erwachsene für extremistische Ideologien empfänglich werden, radikalisierte Haltungen einnehmen und sich extremistischen Gruppierungen oder Bewegungen anschliessen.
Bei Verdacht auf Radikalisierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist es wichtig, dass Eltern, Bezugs- und Betreuungspersonen, Trainer/-innen, Jugendarbeiter/-innen oder Schulen sofort und angemessen handeln.
Anlaufstelle – Tel. 062 835 21 12
Eltern, Trainer/-innen, Jugendarbeiter/-innen, Bezugs- und Betreuungspersonen sowie Lehrpersonen und Schulleitungen haben die Möglichkeit, sich bereits vor dem Gespräch mit der/dem Jugendlichen durch die Anlaufstelle Radikalisierung SPD beraten zu lassen.
Je nach Gesprächsverlauf und erster, eigener Einschätzung kann auch anschliessend die Anlaufstelle Radikalisierung SPD zur detaillierten Einschätzung und Handlungsempfehlung beigezogen werden.
Anlaufstelle bei Radikalisierung von Erwachsenen
Bei Verdacht auf Radikalisierung von Personen aus den Bereichen Erwachsene / Migration ist es wichtig, dass Fachpersonen aus den Bereichen Asyl / Migration und Soziales (Sozialdienste, kommunale Ämter) sofort und angemessen handeln.
Anlaufstelle – Tel: 062 835 54 54
Die Fach- und Betreuungspersonen haben die Möglichkeit, sich bereits vor dem Gespräch mit der betroffenen Person bei der Anlaufstelle Radikalisierung beraten zu lassen.
Je nach Gesprächsverlauf und erster, eigener Einschätzung kann auch anschliessend die Anlaufstelle Radikalisierung zur detaillierten Einschätzung und Handlungsempfehlung beigezogen werden.
Wie Radikalisierung entstehen kann
Einbezug der Polizei
Der Einbezug der Polizei ist jederzeit möglich. Die Polizei (Telefonnummer 117) ist dann unverzüglich einzuschalten, wenn:
- eine unmittelbare Eigengefährdung vorliegt.
- eine Gefährdung einer anderen Person (Fremdgefährdung) vermutet wird oder beobachtet wurde.
- ein konkreter Verdacht auf eine strafbare Handlungen besteht.
- ein konkreter Verdacht auf Radikalisierung besteht oder eine Gefolgschaft zu einer gewalttätigen oder extremistischen oder terroristischen Gruppierung beobachtet wurde.