Sinn und Zweck von Beschäftigung

Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Personen und anerkannte Flüchtlinge können Beschäftigungsangebote und Deutschkurse besuchen. Sie werden in der Regel vom Kanton, von Gemeinden, Institutionen und Vereinen angeboten und gewährleisten eine Tagesstruktur und sinnvolle Tätigkeit, die dem Gemeinwohl zugutekommt.
Beschäftigungsangebote richten sich an Personen, die auf ihren Asylentscheid warten oder nach dem Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung Verzögerungen im Integrationsprozess aufweisen. Ein geregelter Tagesablauf hilft bei der Bewältigung des Alltags und trägt zur Stärkung der psychischen Gesundheit bei. Die Teilnehmenden eignen sich sprachliche, soziale und kulturelle Kompetenzen an, die ihren (vorübergehenden oder dauerhaften) Aufenthalt in der Schweiz erleichtern.
Damit unterstützen Beschäftigungsangebote die Vorbereitung auf eine eventuelle Integration von Personen, die ein Bleiberecht erhalten, oder aber die Rückkehrfähigkeit in das Herkunftsland. Darüber hinaus schaffen die Einsätze einen Mehrwert für die Gesellschaft und tragen zu einer positiven Wahrnehmung von Menschen bei, die in der Schweiz einen Asylantrag gestellt haben.
Erwerbstätigkeit
Erwerbstätigkeit bezeichnet im Unterschied zur Beschäftigung eine bezahlte Tätigkeit, die zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit beiträgt. Erwerbstätigkeit von Personen mit Status F und B ist seit dem 1. Januar 2019 nicht mehr bewilligungspflichtig. Neu besteht nur noch eine Meldepflicht, die zudem kostenlos ist. Dies soll die rasche Integration in den Arbeitsmarkt fördern. Die Meldung gilt bei allen Formen der Erwerbstätigkeit, beispielsweise auch bei Lehrverträgen oder Praktika. Ausgenommen sind Beschäftigungsangebote, Taschengeldjobs, Schnupperlehren und Berufserkundigungen. Im Gegensatz ist Erwerbstätigkeit von Personen mit Status N bewilligungspflichtig.
Weitere Informationen zum Thema Erwerbstätigkeit
Merkblatt Bewilligungspraxis MIKA für Erwerbstätigkeit bei Personen aus dem Asylbereich (PDF, 7 Seiten, 150 KB)
Beschäftigungsangebote
Beschäftigungsangebote sollen ein besseres Zusammenleben mit der ansässigen Wohnbevölkerung fördern und dürfen die Privatwirtschaft nicht konkurrenzieren. Teilnehmende mit Status N können eine Motivationsentschädigung von maximal 7 Franken pro Tag erhalten. Für Personen mit Status F und B ist eine Integrationszulage von höchstens 9 Franken pro Tag erlaubt.
Informationen für Gemeinden, Institutionen, Vereine und Private, die Beschäftigungsangebote schaffen wollen
Merkblatt Rahmenbedingungen und Vorgehen bei der Ausschreibung von Beschäftigungsangeboten (PDF, 6 Seiten, 378 KB)
Merkblatt Einkommensfreibetrag, Motivationsentschädigung, Integrationszulage (PDF, 2 Seiten, 118 KB)
Freiwilligenarbeit
Neben den Beschäftigungsangeboten von Kanton, Gemeinden und privaten Anbietern sind zahlreiche gemeinnützige Organisationen und Privatpersonen im Bereich der Freiwilligenarbeit engagiert. Mit ihren Projekten, Angeboten und Veranstaltungen unterstützen sie die Asylsuchenden und die Personen mit einem (vorläufigen) Bleiberecht und entlasten damit die kantonalen und kommunalen Strukturen. Es kann sich dabei um Freizeitaktivitäten, Beratungsangebote oder auch um einmalig oder unregelmässig stattfindende Projekte und Veranstaltungen handeln. Diese Angebote werden ehrenamtlich erbracht und sehen keine Motivationsentschädigung für die Teilnehmenden vor.
Um die Freiwilligenarbeit im Asyl- und Flüchtlingswesen zu bündeln und Einsätze zu vermitteln, sind sieben regionale Koordinationsstellen aufgebaut worden.
Weitere Informationen zum Thema Freiwilligenarbeit und den Koordinationsstellen
Merkblatt Freiwilligenarbeit in Projekten mit Flüchtlingen (PDF, 2 Seiten, 24 KB)