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Asyl- und Flüchtlingswesen

Bildung

Ein grosser Teil der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus dem Asylbereich bleibt voraussichtlich mittel- oder längerfristig hier. Bildung und Ausbildung spielen bei der Integration eine wichtige Rolle. Die Schulpflicht und das Recht auf genügend Schulunterricht gelten auch für Kinder und Jugendliche aus dem Asylbereich im schulpflichtigen Alter.

Für alle Kinder und Jugendlichen mit Aufenthalt im Kanton Aargau gelten die Schulpflicht und das Recht, diejenige Grundausbildung an der Volksschule abzuschliessen, die ihren Fähigkeiten entspricht und deren Anforderungen sie erfüllen. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche aus dem Asylbereich, unabhängig von ihrem Status. Die Gemeinden sind verpflichtet, Kinder und Jugendliche aus dem Asylbereich wie alle Kinder in den öffentlichen Schulen unentgeltlich zu beschulen.

Je nach Alter und Wissensstand bestehen unterschiedliche Förderangebote, wobei bei sämtlichen Angeboten der Fokus auf dem Erlernen der deutschen Sprache liegt.

Schulen und Gemeinden bietet folgender Leitfaden eine Übersicht über sämtliche Angebote:

Förderangebote nach Schulstufe

  1. Volksschule

    Kinder und Jugendliche besuchen während ihres Aufenthalts in einer kantonalen Unterkunft einen EVK.

  2. Berufsvorbereitung

    Für Spätimmigrierte gibt es spezifische Angebote, insbesondere zur Berufsvorbereitung.

  3. Berufsbildung und Mittelschule

    Im Berufsbildungsbereich und an den Aargauer Mittelschulen gibt es keine speziellen Förderangebote für jugendliche Flüchtlinge.

In der Volksschule werden Schülerinnen und Schüler mit anderer Erstsprache als Deutsch gezielt beim Erwerb von Deutsch als Zweitsprache unterstützt. Jede Schule legt selber fest, wie sie diese Förderung genau organisiert.

Für fremdsprachige Kinder im Vorschulalter bestehen verschiedene Angebote, bei denen das spielerische Erlernen der deutschen Sprache im Vordergrund steht. Bei den Angeboten für spätimmigrierte Jugendliche liegt der Fokus auf Alphabetisierungs-, Deutsch- und Integrationskursen.

Spätimmigrierte Jugendliche und junge Erwachsene, die erst nach vollendetem 16. Lebensjahr in die Schweiz einreisen können nicht in die Volksschule eintreten. Ihnen steht ab Schuljahr 2017/18 ein nach "Alter" und "Grad der Vorbildung" zielgruppenspezifisches Angebot zur Verfügung, damit sie den Weg in die berufliche Grundbildung oder in den Arbeitsmarkt meistern können.