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Ukraine-Krise

Erwerbstätigkeit

Personen mit Schutzstatus S dürfen arbeiten, nachdem ihr Arbeitgeber (oder der /die Selbständigerwerbende) die konkrete Erwerbstätigkeit bei der zuständigen Behörde gemeldet hat. Die Arbeitserlaubnis erlischt, wenn der Schutzstatus S aufgehoben wird. Hier finden Sie weitere Informationen.

Personen mit Schutzstatus S dürfen eine vorübergehende Erwerbstätigkeit ausüben. Diese muss vorgängig gemeldet werden. Für Zulassungsfragen zur Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S ist im Kanton Aargau das Amt für Migration und Integration zuständig.
Personen mit Schutzstatus S können mit einer Arbeitsmeldung als Angestellte oder als Selbständige arbeiten.
Mehr dazu finden Sie unter Erwerbstätigkeit im Asylbereich.

Arbeitsmeldung für Personen in Anstellung

Personen mit Schutzstatus S können mit der Stellensuche beginnen und sich auf offene Stellen bewerben.

Die Arbeitsmeldung muss vom Arbeitgebenden über den offiziellen Weg erfolgen, vorzugsweise über Easy Gov(öffnet in einem neuen Fenster). Die Arbeit darf unmittelbar nach der Meldung aufgenommen werden. Die Arbeitsmeldung darf erst dann erfolgen, wenn eine Person als schutzbedürftig mit Ausweis S vom Staatssekretariat für Migration SEM anerkannt worden ist.

Arbeitsmeldung für Selbständigerwerbende

Schutzbedürftige dürfen eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, nachdem sie diese auf dem offiziellen Weg gemeldet haben, vorzugsweise über EasyGov(öffnet in einem neuen Fenster).

Beratung und Arbeitsvermittlung

Die Beratenden in den Arbeitsvermittlungszentren unterstützen Sie bei der Suchstrategie für eine Arbeitsstelle und bei der Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Ihr Lebenslauf wird optimiert und Sie erhalten Hilfsmittel für die Stellensuche.

Das Dienstleistungsangebot für Personen mit Status S enthält keine finanzielle Unterstützung und keine Garantie für eine Arbeitsstelle.

Voraussetzung für eine Anmeldung auf dem RAV sind nebst der ausreichenden Arbeitsmarktfähigkeit:

  • ein Ausweis mit Status ''S'' oder eine Verfügung mit einem positiven Entscheid über die vorübergehende Schutzgewährung.
  • eine Bestätigung ''Ausstellung Ausweis S-Status ist im Gange''.
  • ein Pass oder eine Identitätskarte.

Idealerweise sprechen Sie Deutsch oder ziehen eine geeignete Person zum Übersetzen bei. Eine Anmeldung und Beratung auf Englisch ist auf Voranmeldung möglich.

Mehr dazu erfahren Sie unter RAV-Beratung & Vermittlung - Kanton Aargau.

Unternehmen, welche eine geflüchtete Person aus der Ukraine anstellen möchten, können sich an die Kontaktstelle Integration Arbeitsmarkt wenden. Diese informiert Sie kompetent und vermittelt Ihnen geeignete Personen.
E-Mail Fachstelle Integration Arbeitsmarkt

Informationen zu Bildung und Beruf für Ausländerinnen und Ausländer finden Sie unter berufsberatung.ch(öffnet in einem neuen Fenster) (auch auf Ukrainisch verfügbar).

Ausserdem sind auf der Startseite (arbeit.swiss)(öffnet in einem neuen Fenster) des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) auch Stellen ausgeschrieben, bei denen ukrainische Sprachkenntnisse gefragt sind.