JA zum Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen
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Überparteiliches Komitee unterstützt das GAL
Ein überparteiliches Komitee unter der Leitung von Grossrätin Esther Egger-Wyss (CVP) unterstützt das Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL), über welches am 18. Mai 2003 abgestimmt wird. Mit Martin Bhend (EVP), Manfred Dubach (SP), Beat Unternährer (SVP) und Rolf Walser (FDP) als Co-Präsidenten ist das Komitee politisch breit abgestützt.
Grossrätin Esther Egger-Wyss, die das Unterstützungskomitee präsidiert, betonte anlässlich eines Medienlunchs, dass das neue "Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen" ein einheitliches Anstellungsrecht für Lehrpersonen garantiere. Damit werde die gesetzlich erforderliche Gleichstellung der Lehrpersonen zum Personal der kantonalen Verwaltung vollzogen. Das GAL würde zudem die Zuständigkeiten von Gemeinden und Schulpflegen bei der Anstellung von Lehrpersonen klären.
Ein wichtiger Schritt, um den Lehrerinnen- und Lehrerberuf wieder attraktiver zu machen
Für Bildungsdirektor Rainer Huber ist das neue Gesetz ein wichtiger Schritt, damit der Beruf der Lehrerin und des Lehrers wieder attraktiver werde. Die Schule Aargau sei auf engagierte und qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer angewiesen, das GAL helfe, diese Lehrpersonen zu behalten und neue Lehrerinnen und Lehrer zu finden. Als Beispiel nannte Regierungsrat Rainer Huber die neue Regelung für die Anstellung sowie die neu definierte Arbeitszeit.
Regierung und Grosser Rat empfehlen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das "Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL)" am 18. Mai 2003 anzunehmen. Im Grossen Rat wurde dem Gesetz mit 139 zu 2 Stimmen zugestimmt. Mit dem GAL wird eine Art Zwillingsgesetz zum Personalgesetz geschaffen, welches bereits seit April 2001 in Kraft ist.
Das GAL schafft die Wahl von Lehrpersonen auf Amtsdauer ab und ersetzt diese durch einen Anstellungsvertrag. Die Arbeitszeit der Lehrpersonen wird heute über die zu erteilenden Lektionen pro Schulwoche definiert. Mit dem GAL wird eine Jahresarbeitszeit eingeführt in Verbindung mit einem ebenfalls im Gesetz festgelegten Berufsauftrag. Die Gemeinden stellen die Lehrpersonen an und sind neu auch auf Vollzugsebene Arbeitgeberinnen. Die Besoldung wird weiterhin durch den Kanton ausgerichtet. Ebenfalls mit dem GAL geregelt wird die Einführung von Schulleitungen. Neu werden die Weihnachtsferien um durchschnittlich zweieinhalb Tage auf zwei Wochen verlängert.