Zahlungserleichterungen für Kantons- und Gemeindesteuern beantragen
Die Finanzverwaltung der Wohnsitzgemeinde prüft und entscheidet über eingereichte Gesuche um Zahlungserleichterung (Stundung/Ratenzahlung) für Kantons- und Gemeindesteuern.
Voraussetzungen
Sie sind steuerpflichtig im Kanton Aargau.
Ablauf
- Machen Sie als steuerpflichtige Person einen brieflichen oder telefonischen Antrag auf Ratenzahlung oder reichen Sie ein Stundungsgesuch ein.
- Ihr Antrag oder Gesuch wird durch die Finanzverwaltung geprüft und entschieden.
Benötigte Unterlagen
Alle nötigen Belege und Nachweise.
Fristen und Termine
Ihr Antrag auf Ratenzahlung oder Ihr Stundungsgesuch muss vor dem Fälligkeitstermin der Steuerrechnung eingereicht werden.
Kosten
Keine Kosten.
Rechtliche Grundlagen
Formulare & Online-Dienstleistungen
Steuerpflichtige Personen einer Gemeinde, die sich am Smart Service Portal beteiligt, können das Ratengesuch elektronisch durchführen und einreichen > weiter zum Ratengesuch im Smart Service Portal.
Die übrigen steuerpflichtigen Personen können das Formular 117.01 verwenden. Bitte speichern Sie das Formular mit "speichern unter" auf Ihren PC, bevor Sie es öffnen.
117.01 – Stundungsgesuch (PDF, 2 Seiten, 110 KB)