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Wechselschild einlösen

Es können maximal 2 Fahrzeuge mit gleichen Kontrollschildern unter Wechselnummer eingelöst werden. Ausgenommen bei Veteranenfahrzeugen, Anhängern und Mofas/E-Bikes können bis zu 19 Fahrzeuge eingelöst werden.

Gesuch für die Verkehrszulassung eines Fahrzeuges

Unterlagen benötigt

Signatur erforderlich

Voraussetzungen

Es können maximal 2 Fahrzeuge mit gleichen Kontrollschildern unter Wechselnummer eingelöst werden. Ausgenommen bei Veteranenfahrzeugen, Anhängern und Mofas/E-Bikes können bis zu 19 Fahrzeuge eingelöst werden.

Ablauf

Senden Sie uns die unter "Benötigte Unterlagen" aufgeführten Unterlagen an unsere Postadresse ein.

Am Schalter in Schafisheim:

Pro Geschäftsfall wird am Schalter eine Schalterverarbeitungsgebühr von Fr. 10.- erhoben.

Bitte beachten Sie dass es je nach Auslastung zu langen Wartezeiten kommen kann.

Benötigte Unterlagen

  • Gesuch für die Verkehrszulassung eines Fahrzeuges
  • Elektronischer Versicherungsnachweis (eVn) ausgestellt auf Eröffnung Wechselschild inklusive Angabe des Kontrollschildes. Bestellen Sie diesen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft. (Die Versicherungsgesellschaft schickt den eVn elektronisch direkt an das Strassenverkehrsamt)
    Der eVn muss am Einlösedatum gültig sein (Gültigkeitsdatum darf nicht mehr als 30 Tage zurückliegen). Bei Anhängern ist kein eVn nötig (ausgenommen Anhänger mit gefährlicher Ladung).
  • Original Fahrzeugausweis des neu einzulösenden Fahrzeuges oder den Prüfbericht 13.20 A bei einem fabrikneuen Fahrzeug.

Fristen und Termine

Die Bearbeitung dauert im Normalfall 1-2 Arbeitstage.

Kosten

  • Steuern und Gebühren
  • Das Fahrzeug mit dem grösseren Hubraum ist für die Berechnungslage der Verkehrssteuer massgebend.
  • Für die Verwendung von Wechselschildern wird pro Kalenderjahr ungeachtet der Benutzungsdauer eine pauschale Gebühr erhoben.
  • Schaltergebühr 10.-

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Signatur erforderlich