Wasserentnahme aus öffentlichen Oberflächengewässern beantragen
Wer Wasser aus einem öffentlichen Oberflächengewässer (Bäche, Flüsse und Seen) entnehmen will, braucht eine Bewilligung. Das Entnahmegesuch kann zur Bewässerung von landwirtschaftlichen Kulturen, für industrielle oder gewerbliche Zwecke sowie für Weiher oder Fischzuchten gestellt werden. Auch die Wassernutzung für Dichtigkeitsprüfungen, Durchlaufkühlanlagen, Wärmepumpen und der Betrieb eines Wasserrads sind bewilligungspflichtig.
Ablauf
- Starten Sie das Entnahmegesuch.
- Füllen Sie alle notwendigen Felder aus.
Hinweis: Wenn Sie auf ag.ch angemeldet sind, werden die Angaben aus Ihrem Nutzerkonto übernommen. - Laden Sie sich das Gesuch als PDF für Ihre Unterlagen herunter.
- Reichen Sie das Gesuch ein.
- Das Gesuch wird geprüft.
Auflagen und Hinweise
- Entnahme aus Bach (PDF, 2 Seiten, 18 KB)
- Entnahme aus Fluss (PDF, 2 Seiten, 18 KB)
- Zuständigkeit (PDF, 1 Seite, 964 KB)
Fristen und Termine
Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens zwei Monaten.
Kosten
Es werden folgende Gebühren in Rechnung gestellt:
- einmalige Verwaltungsgebühr: nach Aufwand, mindestens Fr. 250.–
- jährliche Nutzungsgebühr: landwirtschaftliche Kulturen: Fr. 50.– pro l/s Pumpenleistung
- landwirtschaftliche Kulturen: Fr. 0,50 pro m³ mit Druckfass
- industrielles Brauchwasser: Fr. 150.– pro l/s Pumpenleistung
- Verdunstungskühlung: Fr. 6'000.– pro l/s
- übrige Verwendungszwecke: Fr. 100.– pro l/s Pumpenleistung
- übrige Verwendungszwecke: Fr. 1.– pro m³ mit Druckfass
- Minimalgebühr für alle Nutzungsarten: Fr. 200.–
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Gewässerschutzgesetz GSchG (SR 814.20)
- Gewässerschutzverordnung GSchV (SR 814.201)
- Bundesgesetz über die Fischerei BGF (SR 923.0)
- Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei VBGF (SR 923.01)