Bitte beachten Sie, dass für Bauten jeglicher Art (Pumpenhaus, Pumpenschacht, Sickerschacht,
Transportleitungen etc.) ein Baugesuch an den Gemeinderat zur Weiterleitung an den Kanton,
Abteilung für Baubewilligungen, eingereicht werden muss und dass die Bewilligung nur vorbehältlich
der Baubewilligung erteilt werden kann.