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Nachteilsausgleich für Berufsfachschule / Berufsmaturitätsschule beantragen

Für die schulischen Prüfungen an einer Berufsfachschule oder Berufsmaturitätsschule können Lernende und Schüler/-innen einen Nachteilsausgleich beantragen. Diese Massnahmen zur Kompensation beeinträchtigungsbedingter Nachteile können nur von Personen mit ärztlich oder fachpsychologisch nachgewiesenen Beeinträchtigungen beantragt werden.

Elektronisch durchführbar | Unterlagen benötigt

Voraussetzungen

  • Die Beeinträchtigung muss ärztlich oder fachpsychologisch nachgewiesen werden.
  • Dazu braucht es ein aktuelles Gutachten oder Arztzeugnis einer ärztlichen oder fachpsychologischen Person, das nicht älter als zwei Jahre ist.

Ablauf

  • Schritt 1: Die betroffene Person stellt zu Beginn des Schuljahres mit untenstehendem Formular einen Antrag um Nachteilsausgleich in der Berufsfachschule respektive Berufsmaturitätsschule. Der Antrag muss eine Begründung über die Art und den Umfang des Nachteilsausgleichs enthalten. Die beantragten Massnahmen sind möglichst konkret und detailliert zu beschreiben (betroffene Fächer, Hilfsmittel, Zeitzuschlag, etc.). Dem Antrag muss ein aktuelles Gutachten oder Arztzeugnis (nicht älter als zwei Jahre) einer ärztlichen oder fachpsychologischen Person beigelegt werden. In diesem Gutachten müssen die beeinträchtigenden Auswirkungen der Beeinträchtigung auf die Prüfungssituationen nachgewiesen werden. Der vollständige Antrag wird bei der Schulleitung eingereicht.
  • Schritt 2: Die Schulleitung trifft mit der antragstellenden Person eine Vereinbarung und informiert sie über das weitere Vorgehen.
  • Schritt 3: Kommt zwischen der antragstellenden Person und der Schulleitung keine Vereinbarung zustande, fällt die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule einen Entscheid.

Benötigte Unterlagen

  • Aktuelles Gutachten oder Arztzeugnis (nicht älter als zwei Jahre) einer ärztlichen oder fachpsychologischen Person.
  • Weitere für die Beurteilung des Antrags wichtige Unterlagen, falls vorhanden, sind dem Antrag beizulegen. Zum Beispiel: Zeugnisse, Bestätigungen von Fördermassnahmen etc.

Fristen und Termine

Das Antragsformular um Nachteilsausgleich muss bis zum letzten Tag vor den Herbstferien eingereicht werden. Tritt eine Beeinträchtigung erst später auf oder wird sie später diagnostiziert, muss der Antrag unmittelbar nach erfolgter Diagnose eingereicht werden.

Kosten

Für die Einreichung des Antrags werden keine Gebühren erhoben. Der gesuchstellenden Person können für die ärztliche oder fachpsychologische Abklärung Kosten anfallen.

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Elektronisch durchführbar | Unterlagen benötigt