Kompetenznachweis für Laborant/-in EFZ Chemie einreichen
In bestimmten Lehrberufen der beruflichen Grundbildung sieht die Bildungsverordnung (BiVO) des Bundes vor, dass die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner die Leistungen der lernenden Person am Ende jedes Semesters in der Form von Kompetenznachweisen festhält. Die Kompetenznachweise werden in Noten ausgedrückt und fliessen in die Berechnung der Erfahrungsnote ein.
Voraussetzungen
Die Vorgaben zu den Kompetenznachweisen gemäss Bildungsverordnung über die berufliche Grundbildung des jeweiligen Berufs sind erfüllt. Die verantwortliche Berufsbildnerin oder der Berufsbildner hat die Leistungen der lernenden Person am Ende des Semesters in der Form eines Kompetenznachweises festgehalten.
Ablauf
- Schritt 1: Reichen Sie den Kompetenznachweis über das Smart Service Portal des Kantons Aargau ein.
- Schritt 2: Die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule überprüft Ihre Eingabe auf Vollständigkeit und nimmt bei Bedarf Kontakt auf mit Ihnen.
- Schritt 3: Sie erhalten eine Bestätigung via E-Mail.
Benötigte Unterlagen
Kompetenznachweis unterzeichnet von der lernenden Person, der berufsbildenden Person und allenfalls der gesetzlichen Vertretung.
Fristen und Termine
Die Kompetenznachweise müssen am Ende jedes Semesters eingegeben werden. Im letzten Semester der beruflichen Grundbildung werden keine Kompetenznachweise dokumentiert.
Kosten
Keine