Teilrevision Baugesetz
Richtet sich an: Medienschaffende
Das revidierte Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) verpflichtet die Kantone, Planungsvorteile auszugleichen (Mehrwertabgabe). Der Bund setzt den Kantonen für die Umsetzung eine Frist bis 1. Mai 2019. Zudem verpflichtet das RPG die Kantone, eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, die es der Behörde erlaubt, bei öffentlichem Interesse eine Frist für die Überbauung zu setzen und falls diese Frist ungenutzt verstreicht, bestimmte Massnahmen anzuordnen (Baupflicht).
Der Kanton Aargau wird diese Vorgaben mit einer Teilrevision des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz) umsetzen. Der Regierungsrat startet nun die entsprechende Anhörung.
An der Medienkonferenz informieren und stehen für Ihre Fragen zur Verfügung:
- Regierungsrat Stephan Attiger, Vorsteher Departement Bau, Verkehr und Umwelt
- Dr. Daniel Kolb, Leiter Abteilung Raumentwicklung