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Zusatzprojekt "Flankierende Massnahmen" :
Falsche Zahlen für Obersiggenthal?

Die Zahlen im Umweltverträglichkeitsbericht Baregg sind anders als die damals ermittelten Zahlen zur Obersiggenthaler Brücke. Sie berücksichtigen die flankierenden Massnahmen (Verkehrslenkung Landschreiber etc.) nicht. Sie spielen für den Baregg auch keine Rolle. Dagegen ist zu prüfen, ob für Obersiggenthal zusätzliche flankierende Massnahmen nötig sind. Dazu ist ein Zusatzprojekt mit dem Gemeinderat geplant.

Prognosen mit dem Instrument des Verkehrsmodells sind keine absoluten Voraussagen des künftigen Verkehrsgeschehens. Es handelt sich dabei vielmehr um "Wenn-Dann-Aussagen". Prognosewerte treffen dann mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ein, wenn die tatsächliche Entwicklung den Annahmen entspricht, welche für die Modellanwendung getroffen werden müssen. Das Projekt der Limmatbrücke ist eingebettet in das regionale Verkehrskonzept Baden-Wettingen von 1989. Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass die Umsetzung des Konzepts mehr Zeit benötigt als angenommen. Die mit dem Konzept angestrebte Plafonierung des motorisierten Individualverkehrs ist bisher nicht erreicht worden.

Die flankierenden Massnahmen haben das Ziel, den Verkehr möglichst ausgewogen auf die beiden Limmatseiten zu verteilen. Die Modellberechnungen für den Umweltverträglichkeitsbericht Baregg machten über die Wirkung dieser Verkehrslenkungesmassnahmen keine Aussage. Das Bild, das die Baregg-Zahlen für den Zustand 2010 aus dem Gesichtswinkel der Limmatbrücke Baden-Obersiggenthal vermittelt, ist deshalb falsch. Anderseits sind die Zahlen westlich der neuen Limmatbrücke für die Beurteilung des Ausbauprojektes der 3. Baregg-Tunnelröhre unerheblich.

Parallel zum Start der Überarbeitung des 10-jährigen Verkehrskonzepts und zur Erstellung der neuen Limmatbrücke Baden-Obersiggenthal schlägt das Baudepartement vor, gemeinsam mit dem Planungsverband der Region Baden-Wettingen und der Gemeinde Obersiggenthal eine neue Lagebeurteilung in Bezug auf die flankierenden Massnahmen im Limmattal durchzuführen. Falls sich weitergehende Massnahmen aufdrängen, was heute anzunehmen ist, müssen die notwendigen Anpassungen gemeinsam im Rahmen eines Zusatzprojekts vorgenommen werden.

  • Staatskanzlei