Zusatzmassnahmen Siggenthalerbrücke definiert
:
Verkehrsbelastung regulieren
Zusätzliche flankierende Massnahmen sorgen für eine ausgewogene Verkehrsbelastung auf beiden Limmattalseiten.
Unter der Federführung des Kantons hat eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Gemeinden Baden, Ennetbaden, Gebenstorf, Ober- und Untersiggenthal, Turgi sowie des Regionalplanungsverbandes Baden-Wettingen und des Komitees "Obersiggenthaler Brücke - so nicht" während der zweiten Hälfte des letzten Jahres Zielsetzungen und Massnahmen diskutiert, um die Verkehrsbelastungen im Limmattal nach Eröffnung der Siggenthalerbrücke zu regulieren.
Mit der Eröffnung der neuen Brücke müssen zwingende flankierende Massnahmen in Betrieb sein: Die Pförtneranlagen samt vorgelagerten Busspuren am Knoten Landschriber und im Wilerloch sowie die Umgestaltung der Bruggerstrasse. Gemäss Urteil des Verwaltungsgerichts darf sich in den Umweltbereichen Lärm und Luft die Situation um nicht mehr als 10 % verschlechtern; ansonsten müssen Zusatzmassnahmen ergriffen werden.
Die Modellrechnung zeigt, dass nach der Eröffnung der Siggenthalerbrücke die Verkehrsbelastung auf der Obersiggenthalerseite trotz der flankierenden Massnahmen erheblich ansteigen würde. Diese Zunahme ist einerseits auf die attraktivere Verbindung nach Baden zurückzuführen und andererseits auf die anhaltende jährliche Verkehrszunahme von 2 bis 3 % im gesamten regionalen Verkehrssystem.
Mit zusätzlichen flankierenden Massnahmen, wie sie die Arbeitsgruppe vorschlägt, kann ein Teil dieses Mehrverkehrs von der Obersiggenthalerseite auf die linke Limmatseite zurück verlagert werden. Ziel dieser Massnahmen ist eine ausgewogene Verteilung des Verkehrs auf beiden Seiten im Limmattal.
Die flankierenden Massnahmen sind vor allem in Spitzenstunden sehr wirksam und bringen dem öffentlichen Verkehr Vorteile. In der Diskussion der Arbeitsgruppe wurde ein breites Spektrum von Massnahmen aufgezeigt, welches die Ziele des regionalen Verkehrskonzeptes unterstützen und jede einzelne Gemeinde herausfordern, einen Beitrag im Umgang mit der eigenen Mobilität zu leisten. Der Schlussbericht "Siggenthalerbrücke, Zusätzliche flankierende Massnahmen" wird anfangs Februar 2000 vorliegen. Es steht den Gemeinden frei, den Bericht der Bevölkerung zugänglich zu machen. Bis Ende März 2000 möchte das Baudepartement, in Kenntnis der Stellungnahmen der Gemeinden, über das weitere Vorgehen entscheiden.