Zusammenarbeit Kanton - Gemeinden
:
Frühzeitiger Einbezug der Gemeinden vereinbart
Die Präsidenten der Gemeindeammänner-Vereinigung, des Gemeindeschreiberverbands und des Verbands der Aargauer Finanzverwalter haben mit einer Delegation des Regierungsrats ein Übereinkommen erarbeitet. Es regelt Grundsätze über die künftige Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden. Bei Geschäften mit Gemeindebezug sollen die Gemeinden frühzeitig in die Lösungserarbeitung einbezogen werden.
Der Regierungsrat und die Vorstände der Gemeindeammänner-Vereinigung, des Verbands der Gemeindeschreiber und der Finanzverwalter haben das Übereinkommen genehmigt. Am 28. Juni 2005 findet im Haus zum Schlossgarten in Aarau die Unterzeichnung statt.
Ergebnis des Vertrauensbildungsprozesses
Der Regierungsrat hat im November 2004 einen Vertrauensbildungsprozess mit den Gemeinden gestartet. Anlass dafür gaben Spannungen im Verhältnis Kanton - Gemeinden.
Frühzeitiger Einbezug der Gemeinden
Trotz den Bestrebungen, die Aufgabenerfüllung möglichst zu entflechten, wird es immer Aufgaben geben, die von Kanton und Gemeinden gemeinsam erfüllt werden. Gemeinsame Aufgaben sollen gemeinsam gelöst werden. Das Übereinkommen regelt den frühzeitigen Einbezug der Gemeinden bei allen Geschäften mit Gemeindebezug. Die Gemeinden sollen nicht erst bei der Vernehmlassung angehört, sondern in die Lösungserarbeitung einbezogen werden.
Gewinn an Qualität und Zeit
Kanton und Gemeinden versprechen sich aus der Zusammenarbeit eine Qualitätssteigerung bei der Lösung gemeinsamer Probleme. Schwachstellen und Stolpersteine können frühzeitig entdeckt und beseitigt werden. Dies beschleunigt schliesslich auch die politische Beschlussfassung und die Umsetzung von Reformen. Umsetzung des Übereinkommens
Zur Umsetzung der Grundsätze des Übereinkommens wird ein paritätisches Konsultationsgremium Kanton - Gemeinden (KKG) eingesetzt. Jedes Departement erhält einen Fachausschuss mit fünf bis sieben Gemeindevertreterinnen und -vertretern. Bei Grossprojekten wie zum Beispiel der NFA-Umsetzung sollen die Gemeinden ihre Interessen in einem Projektfachausschuss einbringen können. Unbestritten ist die Führungsrolle des Regierungsrats bei der kantonalen Gesetzgebung oder anderen Beschlüssen in seinem Zuständigkeitsbereich.