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Zusammenarbeit Kanton - Gemeinden :
Verlängerung des Übereinkommens unterzeichnet

Im Frühling 2005 erarbeiteten die Präsidenten der Gemeindeammänner-Vereinigung, des Gemeindeschreiber- und des Finanzverwalterverbands mit einer Delegation des Regierungsrats ein Übereinkommen über die Zusammenarbeit Kanton - Gemeinden. Es wurde am 28. Juni 2005 unterzeichnet und war bis Ende 2006 befristet. Da sich die Zusammenarbeit bewährt hat, ist das Übereinkommen in unbefristeter Form neu abgeschlossen worden.

Die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden hat sich aufgrund des Übereinkommens intensiviert. Insbesondere das Konsultationsgremium Kanton - Gemeinden (KKG) hat sich im Sinne des gegenseitigen und frühzeitigen Austausches über Geschäfte mit Gemeindebezug bewährt. Treten Unstimmigkeiten zwischen Kanton und Gemeinden auf, besteht nun ein etabliertes Gefäss, um im gegenseitigen Einvernehmen Lösungen zu erarbeiten.

Verbundaufgaben gemeinsam lösen

Vor der Schaffung dieser Gremien musste der Einbezug der Gemeinden fallweise organisiert werden, was seitens Kanton und Gemeinden immer zu grossem Aufwand und zeitlichen Verzögerungen geführt hatte. Trotz den Bestrebungen, die Aufgabenerfüllung möglichst zu entflechten, wird es immer Verbundaufgaben geben, die von Kanton und Gemeinden gemeinsam erfüllt werden. Gemeinsame Aufgaben sollen auch gemeinsam gelöst werden.

Frühzeitiger Einbezug der Gemeinden

Der frühzeitige Einbezug der Gemeinden bei Geschäften mit Gemeindebezug dient der qualitativen Verbesserung der Aufgabenerfüllung. So werden auch die Verfahren von der politischen Beschlussfassung bis zur Umsetzung beschleunigt, da Schwachstellen und Stolpersteine in einem frühen Zeitpunkt - nicht erst nach der Vernehmlassung - beseitigt werden können. Zur vertieften Behandlung von Sachgeschäften stehen die Fachausschüsse der Departemente und Projektfachausschüsse zur Verfügung. In diese Ausschüsse delegieren die Gemeindeverbände je fünf bis sieben Gemeindevertreterinnen und -vertretern, die vom Regierungsrat gewählt werden. Unbestritten ist die Führungsrolle des Regierungsrats bei der kantonalen Gesetzgebung oder anderen Beschlüssen in seinem Zuständigkeitsbereich.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres