Zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten für Asylsuchende
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Geschützte Operationsstellen in den Spitälern werden vorbereitet
Der Zustrom von Asylsuchenden ist so gross wie nie in den vergangenen Jahren. Aus diesem Grund sind kurz- und mittelfristig zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten notwendig. Unter anderem werden die Geschützten Operationsstellen in den Spitälern für die Unterbringung von Asylsuchenden vorbereitet.
Die Situation bei der Unterbringung von Asylsuchenden hat sich in den vergangenen zwei Monaten erwartungsgemäss zugespitzt. Das Staatssekretariat für Migration geht zwischenzeitlich von mehr als 30'000 Asylgesuchen bis Ende Jahr aus. Das bedeutet für den Kanton Aargau, dass die Zahl der vom Bund zugewiesenen Personen bis zum Jahresende gegen 2500 Personen betragen könnte. Allein im Monat Juni wurden dem Kanton vom Bund 276 Asylsuchende zur Unterbringung und Betreuung zugewiesen. Es handelt sich dabei um die höchste je registrierte Zahl. Sie liegt deutlich über den im Jugoslawien-Krieg verzeichneten Werten.
Verdichtung bestehender Unterkünfte reicht nicht aus
Weil die Kantonalen Asylunterkünfte bereits zum heutigen Zeitpunkt vollständig belegt sind und die Möglichkeiten zur Erhöhung der Aufnahmekapazität bestehender Unterkünfte beschränkt sind, drängen sich zusätzliche Massnahmen auf. Das Departement Gesundheit und Soziales hat deshalb zum einen mit der Verdichtung der Belegung in den bestehenden Unterkünften begonnen und ist zudem mit der Schaffung von zusätzlichen Unterbringungsmöglichkeiten befasst. Damit können kurz- und mittelfristig zusätzliche Plätze generiert werden.
Es ist davon auszugehen, dass diese beiden Massnahmen nicht ausreichen werden, um dem Zustrom der Asylsuchenden beziehungsweise den Zuweisungen des Bundes bis Ende Jahr gerecht werden zu können. Aus diesem Grund wird die gestaffelte Inbetriebnahme von Geschützten Operationsstellen (GOPS) in den aargauischen Spitälern vorbereitet. Konkret geht es um die GOPS in den Spitälern Baden, Laufenburg und Muri. Die GOPS des Kantonsspitals Aarau würde bei äusserstem Bedarf und als letzte in Betrieb genommen. Dies mit Rücksicht auf die schon heute grosse Belastung des Gebiets Südallee-Torfeld-Rohrerstrasse in den Gemeinden Aarau, Buchs und Suhr. Die erste GOPS, die in den kommenden Wochen in Betrieb genommen wird, ist jene in Baden.
Bei Bedarf werden auch Geschützte Sanitätsstellen in den Gemeinden in Betrieb genommen. Insgesamt werden auf diese Weise in den kommenden Wochen und Monaten sukzessive mehrere Hundert Plätze geschaffen.
Massnahmen sind nicht optimal, aber notwendig
Der Kanton hat weiter - im Sinn einer Sofortmassnahme - bei der Armee ein Unterstützungsgesuch für das Bereitstellen einer temporären mobilen Infrastruktur für die Sommermonate gestellt. Diese temporären Unterbringungsmöglichkeiten sollen auf den Arealen bestehender Kantonaler Asylunterkünfte geschaffen werden, um die Infrastrukturen zu entlasten und zu erweitern.
Frau Landstatthalter Susanne Hochuli, Vorsteherin des Departements Gesundheit und Soziales, hat die Gemeinden in einem Schreiben dazu aufgerufen, nach Möglichkeit eigene Beiträge zu leisten, um der schwierigen Situation bei der Unterbringung von Asylsuchenden zu begegnen.
Das Departement Gesundheit und Soziales beurteilt die Lage zwar als ernst, aber noch nicht als Notlage. Sollte jedoch eine solche eintreten, müssten auch Zivilschutzunterkünfte der Gemeinden in Betrieb genommen werden. Diese Massnahme würde dann notwendig, wenn nicht sonst innert nützlicher Frist eine erhebliche Anzahl zusätzlicher Unterbringungsplätze geschaffen werden kann.
Das Departement Gesundheit und Soziales ist sich bewusst, dass die unterirdische Unterbringung sowie jene in temporären mobilen Infrastrukturen nicht optimal sind. Um den gesetzlichen Unterbringungsauftrag erfüllen und den Asylsuchenden ein Dach über dem Kopf zu bieten, sind die erwähnten Massnahmen jedoch unumgänglich. Selbstverständlich werden sie abgelöst, sobald sich andere, bessere Möglichkeiten ergeben.
Vorprojekt für Kantonale Grossunterkünfte läuft
Nach dem Beschluss des Grossen Rats über die Teilrevision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes hat das Departement Gesundheit und Soziales ein Vorprojekt über die Schaffung eines Standortkonzepts für regional ausgewogen verteilte Grossunterkünfte gestartet. Die Neukonzeption wird ab 2016 in Angriff genommen und wird einige Jahre in Anspruch nehmen. Sowohl in Bezug auf die Triage zwischen Personen aus dem Asylbereich, die dem Kanton zugewiesen werden und solchen, für welche die Gemeinden zuständig sind, als auch bezüglich der Unterbringung und Betreuung werden sich erhebliche Verbesserungen gegenüber dem heutigen Zustand ergeben.
Einbezug von Gemeinden und Regionalplanungen
Um den Einbezug der Gemeinden und Regionen in den Planungs- und Umsetzungsprozess sicherzustellen, hat der Regierungsrat das Departement Gesundheit und Soziales beauftragt, die Paritätische Kommission Kanton-Gemeinden im Asylwesen um Vertretungen von Regionalplanungsverbänden zu erweitern und die Mitwirkung im erwähnten Vorprojekt sicherzustellen. Die Paritätische Kommission wurde Ende Juni 2015 ebenso über das weitere Vorgehen informiert wie der Präsident der Konferenz der Regionalplanungsverbände.