Zusätzliche Massnahmen im Asylbereich
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Stellungnahme des Regierungsrats
Der Regierungsrat begrüsst in seiner Stellung-nahme zu den zusätzlichen Vorschlägen im Rah-men der Teilrevision des Asylgesetzes alle Mass-nahmen, die der Missbrauchsbekämpfung dienen. Massnahmen, die zu einer Verlagerung der Kosten auf die Kantone führen, werden abgelehnt.
Mit Schreiben vom 30. Juni 2004 wurden die Kantone eingeladen, bis Ende Juli 2004 Stellung zu den zusätzlichen Vorschlägen im Rahmen der Teilrevision des Asylgesetzes zu nehmen.
Unterstützung der Missbrauchsbekämpfung
Der Regierungsrat weist in seiner Vernehmlassungsantwort darauf hin, dass er in den letzten Jahren wiederholt angeregt hat, den Vollzugsbehörden griffigere Instrumente zur Verfügung zu stellen. Mit der Durchsetzungshaft, der Ausdehnung der Maximaldauer der Ausschaffungshaft, der Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Ein- und Ausgrenzungen sowie der Einführung der kurzfristigen Festhaltung werden aus der Sicht des Regierungsrates wichtige Instrumente für die Bekämpfung des Missbrauchs im Asylbereich zur Verfügung gestellt. Die Massnahmen werden mit wenigen Ergänzungen und Änderungsvorschlägen unterstützt. Insbesondere weist der Regierungsrat aber darauf hin, dass die vorgesehene Ausweitung der Ausschaffungshaft um lediglich drei Monate die erwünschte Wirkung kaum erzielen kann. Er schlägt deshalb eine Dauer von mindestens18 Monaten vor.
Ablehnung kostenverlagernde Ausdehnung des Sozialhilfestopps
Eine Ausdehnung des Sozialhilfestopps auf alle Personen mit einem negativen Entscheid erachtet der Regierungsrat zumindest zum heutigen Zeitpunkt als nicht zweckmässig, weil dies zu einer Kostenverlagerung auf den Kanton führen würde. Zuerst sollen die Erfahrungen des seit dem 1. April 2004 geltenden Sozialhilfestopps für Personen mit Nichteintretensentscheiden ausgewertet werden können. Erste Anzeichen weisen nämlich darauf hin, dass die Personen entgegen der Annahme des Bundes nicht selbstständig aus der Schweiz ausreisen, sondern vielmehr eine Verdrängung aus den kontrollierten Strukturen in eine unerwünscht Subkultur stattfindet, was zu einer Mehrbelastung der Kantone führt. Zudem ist die vorgesehene Abgeltung zu tief angesetzt.
Keine Änderungen bei der vorläufigen Aufnahme und dem System der Sicherheitsleistung angezeigt
Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass sowohl in Bezug auf die vorläufige Aufnahme wie auch beim System der Sicherheitsleistung kein Wechsel vom heute geltenden System angezeigt ist. Er bekräftigt damit die Haltung, die er schon bei der Vernehmlassung zu der im Nationalrat bereits beratenen Teilrevision des Asylgesetzes vertreten hat. Die neuen Vorschläge in diesen beiden Bereichen bringen aus Sicht des Regierungsrats keine Verbesserung.