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Zukunft der Deponie Bärengraben :
Abschluss des Mediationsverfahrens

Der Kehrichtverband Baden-Brugg wird gegen Entrichtung einer einmaligen Abgeltung aus seiner Verantwortung entlassen.

Der Kehrichtverband Baden-Brugg (KVA Turgi) hat auf Ende 2003 den Vertrag zur Sanierung der Deponie Bärengraben in Würenlingen gekündigt. Die drei Partner - Ortsbürgergemeinde Würenlingen, Kehrichtverband und Kanton - haben sich in einem Mediationsverfahren über die Bedingungen für den Ausstieg der KVA geeinigt. Die entsprechende Vereinbarung wird demnächst der Abgeordnetenversammlung vorgelegt. Kanton und Gemeinde teilen sich künftig die Verantwortung für die Nachsorge alleine.

Seit Anfang der 90er Jahre haben die drei Partner - Ortsbürgergemeinde Würenlingen (OBG), KVA Turgi sowie der Kanton - als Konsortium Bärengraben mehrere Massnahmen zur Sanierung und Sicherung dieser Deponie umgesetzt. Diese haben zu einem deutlichen Rückgang der Belastungen des Grundwassers im Aaretal geführt.

Die KVA Turgi hat auf Ende des letzten Jahres den Vertrag mit den beiden andern Partnern gekündigt. Da alle drei Partner eine gewisse Verantwortung für die Sanierung der Deponie Bärengraben tragen, wurde aufgrund der komplexen fachlichen und juristischen Materie in einem von der KVA initiierten Mediationsverfahren nach einer Lösung für die künftig notwendige Nachsorge gesucht. Diese liegt nun vor.

Der Kehrichtverband wird auf Anfang 2004 aus seiner Verantwortung für die Sanierung des Bärengrabens entlassen. Die Modalitäten sind in einer sogenannten Saldovereinbarung festgehalten: An den künftigen Betrieb und die Nachsorge der Deponie bezahlt der Verband einen seiner Verantwortung als erstem Betreiber angemessenen Betrag von CHF 4.4 Millionen in einen Fonds ein. Er verpflichtet sich zudem, weiterhin die Schlacke aus dem Betrieb der Kehrichtverbrennungsanlage bis zur vollständigen Auffüllung der Deponie anzuliefern. Dies ist eine wichtige Massnahme zum definitiven Abschluss der Deponie.

OBG und Kanton teilen sich die restlichen Verpflichtungen für die Nachsorge anteilsmässig auf. Der Anteil des Kantons in den Nachsorgefonds beträgt CHF 11 Millionen. Die OBG bezahlt die rund CHF 16 Millionen, welche bereits für die Nachsorge als Rückstellungen getätigt worden sind, sowie die noch zu erwartenden Überschüsse aus dem Deponiebetrieb bis zum Abschluss in den Nachsorgefonds.

Die Details der künftigen Zusammenarbeit von OBG und Kanton für die Nachsorge der Deponie Bärengraben sind noch Gegenstand von bilateralen Verhandlungen.

Das Ergebnis dieser grundsätzlichen Einigung muss nun in den verantwortlichen Gremien der drei Partner (der Abgeordnetenversammlung der KVA, der Ortsbürgergemeindeversammlung und dem Grossen Rat) genehmigt werden. Die Saldovereinbarung zwischen OBG und Kanton einerseits und der KVA andererseits ist an der nächsten Abgeordnetenversammlung der KVA vom 16. Juni traktandiert. Die beiden andern Partner, OBG und Kanton, werden die Saldovereinbarung zusammen mit der zur Zeit noch in Arbeit stehenden Vereinbarung über die künftige Zusammenarbeit voraussichtlich im Herbst ihren entsprechenden Gremien zum Entscheid vorlegen. Die Saldovereinbarung wurde vom Gemeinderat Würenlingen und dem Regierungsrat unter dem Vorbehalt einer Einigung zwischen Kanton und Ortsbürgergemeinde in den noch offenen Fragen gutgeheissen.

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