Zivilstandswesen: für Verbundlösungen
:
Anträge der vorberatenden Kommission an den Grossen Rat
Gemäss der aus der ersten Lesung resultierenden Kommissionslösung umschreibt nun der Grosse Rat per Dekret die Zivilstandskreise und bezeichnet den Sitz der Zivilstandsämter. Die Gemeinden werden vorher angehört.
An jeder der vier Sitzungen, welche die Kommission zur Revision des Zivilstandswesen seit den Sommerferien bis vor einer Woche durchführte, hat sie hart um die Umgestaltung des Zivistandswesens gerungen. Die Presse hat wiederholt darüber berichtet. Im Vorfeld war von der Presse darüber spekuliert worden, der Knackpunkt der Revision könnte die Anzahl der künftigen Zivilstandsämter sein. Dem war nicht so. Hauptgegenstand der Beratungen war die Frage, ob das Zivilstandswesen in Zukunft in der Kompetenz des Kantons oder der Gemeinden liegen würde. Regierungsrat Kurt Wernli bemühte sich vergebens, der Kommission die Kantonalisierungsvariante schmackhaft zu machen. Immer wieder wurden an den Sitzungen Sequenzen eingeschoben, um die Mitglieder für die Kantonalisierung zu gewinnen. Die Kommission optierte hingegen für die Vertragslösung unter den Gemeinden. Gemäss der aus der ersten Lesung resultierenden Kommissionslösung umschreibt nun der Grosse Rat per Dekret die Zivilstandskreise und bezeichnet den Sitz der Zivilstandsämter. Die Gemeinden werden vorher angehört. Nach dieser Festlegung regeln die Gemeinden das Zusammenwirken und die Gemeinderäte schliessen die Verträge ab, bei Uneinigkeit entscheidet der Regierungsrat. Welches waren die Gründe für diese Lösung?
Das Zivilstandswesen hat bis jetzt gut funktioniert, es gibt keinen Grund, die Zuständigkeit zu ändern. Das Zivilstandswesen ist ein attraktives Arbeitsgebiet für die Gemeinde, deshalb wollen sie nicht, dass der Kanton ihnen diese Arbeit wegnimmt. Auch die Finanzierung bleibt bei den Gemeinden, da der Kanton schon genug finanzielle Probleme hat. Die Lösung über die Gemeindekompetenz ist insgesamt komplizierter und deren Umsetzung aufwändiger, als das Zivilstandswesen beim Kanton anzusiedeln. Auch gibt es Probleme bei der Haftung, denn die neue Software vom Bund enthält die schweizweiten Daten, bei einer solch umfangreichen Datenbank können schwerwiegende Fehler passieren, wenn das Personal nicht genügend geschult ist. Über diese Bedenken hat sich die Kommission hingegen hinweg gesetzt, sie ist zuversichtlich, dass die Gemeinden mittels Verbundslösungen diese Aufgabe zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen können.
Nach der Beratung der ersten Lesung im Plenum des Grossen Rates wird die Kommission mit den Entscheiden des Plenums die zweite Lesung in Angriff nehmen.