Ziele der Aufgabenteilung erreicht
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Gemeindeanteil bei den Löhnen der Lehrpersonen neu bei 35 Prozent
Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat den zweiten Wirkungsbericht zum Projekt Aufgabenteilung vor und beantragt, den Gemeindeanteil am Personalaufwand der Volksschulen und Kindergärten auf 35 Prozent festzulegen. Das Projekt Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden hat die Ziele weitgehend erreicht.
Das Projekt Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden wurde 1996 gestartet. Es hat zum Ziel, die historisch gewachsene Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden zu entflechten und die Verantwortlichkeiten für die Aufgabenerfüllung und -finanzierung klar zu regeln. In drei Paketen wurden über fünfzig Massnahmen mit einem Volumen von rund 500 Millionen Franken umgesetzt. Das auf den 1. Januar 2006 in Kraft getretene Gesetz III zur Aufgabenteilung verpflichtete den Regierungsrat, im Jahr 2009 einen zweiten Bericht über die Wirkung der Aufgabenteilungsmassnahmen zu erarbeiten. Der Grosse Rat nahm den ersten Wirkungsbericht im Jahr 2007 zur Kenntnis.
Beabsichtigte Wirkung weitgehend erreicht
Das auf Evaluationen spezialisierte Büro Interface, Institut für Politikstudien in Luzern, untersuchte im Auftrag des Kantons Aargau die Wirkung der drei Aufgabenteilungspakete und verglich das Rechenmodell über die finanziellen Auswirkungen mit Modellen der Kantone Bern und Luzern. Wie die Studie zeigt, haben die Massnahmen ihr Ziel weitgehend erreicht und die beabsichtigte Wirkung erzielt. Die Bilanzen der Aufgabenteilung, die die finanziellen Auswirkungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden aufzeigen, werden als sehr präzis bezeichnet.
Gemeindebeteiligung ab 2010 bei 35 Prozent
Die Aktualisierung der Aufgabenteilungsbilanz ergab, dass zur Herstellung der Kostenneutralität für die Jahre 2010 bis 2014 ein Gemeindeanteil am Personalaufwand von 36,1 Prozent nötig wäre. Das Schulgesetz legt aber eine Obergrenze von 35 Prozent fest. Der Regierungsrat verzichtet darauf, dem Grossen Rat eine Änderung dieser Obergrenze zu beantragen. Auf eine weitere Betrachtung der Kostenentwicklung wird wie bei den Auswirkungen, die die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) auf den Kanton Aargau hat, verzichtet.
Abschluss des Projekts Aufgabenteilung
Die für die Jahre 2006 bis 2009 geltende Übergangsregelung im Bereich des Finanz- und Lastenausgleichs soll entsprechend der bisherigen Planung und Kommunikation nicht verlängert werden. Folgt der Grosse Rat den Anträgen des Regierungsrats, kann das Projekt Aufgabenteilung Anfang 2010 finanziell abgeschlossen werden. Anschliessend sollen die nicht mehr benötigten rechtlichen Bestimmungen aufgehoben werden. Die sachgerechte Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden bleibt jedoch eine Daueraufgabe.