Zentralgefängnis soll im Jahr 2008 betriebsbereit sein
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Botschaft an den Grossen Rat verabschiedet
Die sieben veralteten Bezirksgefängnisse sollen durch ein Zentralgefängnis ersetzt werden. Als Standort dieser neu zu errichtenden multifunktionellen Vollzugseinrichtung ist das Areal "Kiesgrube im Wyl" in Lenzburg vorgesehen. Insgesamt wird für die Anlagekosten ein Kredit von knapp 40 Millionen Franken, für die jährlichen betrieblichen Mehrausgaben ein Betrag von rund 2.2 Millionen Franken beantragt. Im Jahr 2008 soll das neue Zentralgefängnis betriebsbereit sein.
Die Bezirksgefängnisse Bremgarten, Brugg, Laufenburg, Lenzburg und Zurzach sind betrieblich und sicherheitstechnisch in prekärem Zustand. Ein Weiterbetrieb dieser Gefängnisse über das Ende dieses Jahrzehnts hinaus ist undenkbar. Die Bezirksgefängnisse Muri und Rheinfelden sind aufgrund unhaltbarer infrastruktureller Verhältnisse bereits per 1. Juli 2001 geschlossen worden. Das vom Grossen Rat 1997 beschlossene Gefängniskonzept sieht deshalb auch den Ersatz dieser veralteten Einrichtungen durch ein Zentralgefängnis vor.
Multifunktionelle Vollzugseinrichtung
Das Zentralgefängnis soll als multifunktionale Vollzugseinrichtung gebaut und betrieben werden. Die Bedürfnisse der Untersuchungshaft, des Vollzuges von kurzen Freiheitsstrafen sowie zweier Spezialvollzugsabteilungen sollen gedeckt und eine möglichst hohe Flexibilität in der internen Zuordnung beziehungsweise für spätere neue Bedürfnisse erreicht werden. Insgesamt stehen 106 Plätze zur Verfügung. Jeder Zellenplatz ist grundsätzlich für sämtliche geplanten Vollzugsformen geeignet. Damit ist gewährleistet, dass auf veränderte Bedürfnisse aus rechtlichen, demografischen oder kriminologischen Gründen sowie auf zyklische Veränderungen optimal reagiert werden kann.
Anlage- und Betriebskosten
Mit der Realisierung des Zentralgefängnisses werden Infrastruktur und Betrieb der aargauischen Gefängnisse auf eine zeitgemässe Basis gestellt. Die öffentliche Sicherheit, die Sicherheit des Vollzugspersonals und die Betreuung der Gefangenen werden auf den notwendigen Standard angehoben, was angesichts der prekären Verhältnisse in den aufzugebenden Gefängnissen dringend nötig ist. Für die Errichtung des Zentralgefängnisses wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 39.68 Millionen Franken beantragt. Darin eingeschlossen sind die bereits bewilligten und ausgegebenen Planungskosten von 2.13 Millionen Franken. Zurzeit kann mit Bundessubventionen von rund 5 Millionen Franken gerechnet werden. Für den Betrieb sind Mehrausgaben von rund 2.2 Millionen Franken jährlich berechnet worden. Darin enthalten sind die 32 zusätzlich zu schaffenden Stellen, welche für ein Funktionieren des Zentralgefängnisses unabdingbar sind. Durch die organisatorische Eingliederung in die Strafanstalt Lenzburg können 5 Stellen eingespart werden.