Zeiterfassung für Assistenzärzte
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Kantonsspital Baden: Start im Juli
Im Kantonsspital Baden wird auf den 1. Juli für eine erste Gruppe von Assistenzärzten und -ärztinnen eine elektronische Zeiterfassung eingeführt, um Grundlagen zu erarbeiten, welche die Einhaltung der maximalen Arbeits- und Präsenzzeiten ermöglichen.
Aktionswochen von Assistenz-, Oberärztinnen und -ärzten, um eine Reduktion der Arbeitszeiten zu erreichen, haben in einigen Kantonen Schlagzeilen gemacht. Im Aargau ist das Problem der Höchstarbeitszeiten schon seit einigen Jahren im Visier. Aus dem Jahre 1989 stammt der Entscheid des Regierungsrates, dass die Arbeitszeit (inklusive Ausbildung) 55 Wochenstunden und die Präsenzzeit 65 Wochenstunden nicht überschreiten dürfen. In den Jahren 1993 und 1995 wurden die Arbeitszeiten aufgrund von Selbstdeklarationen der Ärztinnen und Ärzte in den öffentlichen Spitälern erfasst. Die Ergebnisse zeigten eine starke Streuung zwischen den verschiedenen Spitälern, den einzelnen Fachrichtungen und vor allem zwischen den einzelnen Versuchsteilnehmerinnen und -teilnehmern. Die Durchschnittswerte lagen nur knapp über den vorgeschriebenen Maximalzeiten.
Mit dem Ziel, klare Grundlagen für das weitere Vorgehen zu erhalten, wird im Kantonsspital Baden (KSB) die elektronische Zeiterfassung auf die Ärzteschaft - mit Ausnahme der Chefärzte und der leitenden Ärzte - ausgedehnt. Im Juli erfolgt der Start in der Anästhesie, Radiologie und Pathologie. In zweimonatlichen Abständen soll anschliessend in der Frauenklinik, in der Chirurgie und in der Inneren Medizin die Zeiterfassung eingeführt werden.
Mit einer 20-jährigen Erfahrung in der Zeiterfassung für die nichtärztlichen Spitalangestellten, bietet sich das Kantonsspital Baden als Pilotspital für eine kontinuierliche Beobachtung der Arbeitszeit der Ärzteschaft an. Die Zeiterfassung kommt den Wünschen der jungen Ärztinnen und Ärzte entgegen. In einer im Jahre 1995 durchgeführten Umfrage in den öffentlichen Aargauer Spitälern begrüssten sie in ihrer grossen Mehrheit eine kontinuierliche Zeiterfassung. Es ist auch im Sinne der Gleichstellung, wenn die Ärzteschaft wie das Pflegepersonal und die übrigen Spitalangestellten ein- und ausstempeln müssen.
Bis zum Start des Pilotversuches wird unter den beteiligten Partnern im KSB die Messmethodik innerhalb der vom Regierungsrat vorgegebenen Rahmenbedingungen ausgehandelt. Es geht um die Abgrenzung der Arbeits- und Präsenzzeiten sowie um Überzeiten- und Ferienkompensationen. Dabei soll eine Vergleichbarkeit mit den andern Berufsgruppen im Spital erreicht werden. Aufgrund der Ergebnisse können Massnahmen ergriffen werden, um die Einhaltung der Arbeitszeiten zu verbessern und eine einheitliche Handhabung der Vorschriften in den verschiedenen Spitälern zu erreichen.