WOV umfasst bald alle Staatsaufgaben
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Leitsätze zur flächendeckenden Einführung von WOV
Rund 30 definierte Aufgabenbereiche, die alle Staatsaufgaben beinhalten, klare Zuständigkeiten für Grossen Rat, Regierungsrat und Institutionen, rollende Mittelfristplanung und Globalbudgets: das ist der Kern der WOV-Leitsätze, die Grundlage der flächendeckenden Einführung sind.
Die regierungsrätliche Vorlage mit den Leitsätzen für die Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WOV) wurde von der grossrätlichen WOV-Kommission unter dem Vorsitz von Grossrat Herbert H. Scholl (FDP, Zofingen) fertig beraten. Die grossrätliche Kommission hat die sieben Leitsätze teilweise verbessert und konkretisiert.
Zuständigkeiten klar geregelt
Alle Aufgaben, die der Staat wahrzunehmen hat, werden in rund 30 Aufgabenbereiche unterteilt. Der Grosse Rat wird diese 30 Aufgabenbereiche steuern. Er legt die Wirkungsziele, die Wirkungsindikatoren, die Leistungsstandards, und die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel fest. Damit umspannt WOV alle Aufgaben, die der Staat wahrnimmt. Der Regierungsrat soll bestimmen, welche Institution (Departement oder Unternehmenseinheit) welchen Beitrag zur Erfüllung der Wirkungsziele leistet.
Rollende Mittelfristplanung auf vier Jahre
Als Planungsgrundlage des Grossen Rates ist eine rollende Mittelfristplanung vorgesehen: Die 30 Aufgabenbereiche sowie der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) sollen für vier Jahre beschlossen und jährlich rollend auf vier Jahre aktualisiert werden. Ausserdem definiert der Grosse Rat für jede Vierjahresperiode Schwerpunkte. Der Regierungsrat wird die AFP verfeinern für seine Führungsaufgabe gegenüber den Institutionen.
Globalbudgets nach Nettoprinzip
Das Globalbudget jedes Aufgabenbereichs wird als Saldo von Aufwand und Ertrag ausgewiesen werden. Die allgemeinen Verwaltungsleistungen sowie die zentral zu erbringenden Leistungen sollen gesondert dargestellt werden.
Anreizsysteme schaffen
Investitions- und Projektkredite können ausserhalb des Jahresbudgets im Rahmen von Verpflichtungskrediten ermöglicht werden. Anstelle oder zusammen mit einer Überschuss- bzw. Fehlbetragsbeteiligung sollen andere Anreizmöglichkeiten geprüft werden (z. B. Erfolgsprämien, Innovationspreise).
Denken in Controlling-Kreisläufen
Sowohl Grosser Rat, Regierungsrat als auch die Institutionen denken und handeln in Controlling-Kreisläufen. Es sollen für alle drei Ebenen Instrumente und Strukturen für ein Managment-Informations-System (MIS) geschaffen werden. Die betrieblichen Führungsinstrumente sollen nach einheitlichen Vorgaben ausgebaut werden.