Wildschweinschäden weiter eindämmen
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Pilotprojekt zur Optimierung der Schadenverhütungsmassnahmen gestartet
Die Wildschweinschäden sind im letzten Jahr im Kanton Aargau stark zurückgegangen. Um die Schadenverhütungsmassnahmen weiter zu optimieren, startet die Sektion Jagd und Fischerei Mitte September in drei besonders betroffenen Gebieten ein Pilotprojekt.
Die Wildschweinschäden haben im letzten Jahr deutlich abgenommen: Belief sich die Schadensumme im 2003 noch auf 610'000 Franken, waren es im letzten Jahr rund 290'000 Franken. Erste Einschätzungen zeigen, dass die Schäden auch im laufenden Jahr gesamthaft auf einem tragbaren Niveau gehalten werden können. Markant gesteigert werden konnte im letzten Jahr demgegenüber die Jagdstrecke:
Die Jäger erlegten im Jagdjahr 2004/2005 knapp über 1000 Wildschweine, im Jahr zuvor waren es rund 750 Sauen. Die Rekordjagdstrecke des Jahres 2002/2003 von über 1300 Wildschweinen wurde nicht erreicht.
Viele Schäden in wenigen Jagdrevieren
Laut René Urs Altermatt, Leiter der Sektion Jagd und Fischerei, sind jedoch die Schwarzwildschäden in einzelnen Gebieten nach wie vor zu hoch. Über 70 Prozent aller Wildschweinschäden kamen im Jahr 2004 in lediglich 30 Prozent der Schwarzwildreviere d.h. in ca. 30 Jagdrevieren zur Abschätzung. Für die Sektion Jagd und Fischerei ist es deshalb nahe liegend, die Schäden in erster Priorität in diesen besonders gefährdeten Gebieten wirksam einzudämmen, um die kantonale Wildschadenskasse nachhaltig zu entlasten.
Die Sektion Jagd und Fischerei lanciert deshalb zusammen mit der kantonalen Jagdexpertenkommission in drei besonders betroffenen Gebieten (im Raum Rümikon, Leuggern und Rheinfelden) ein Pilotprojekt mit dem Ziel, die Schadenverhütungsmassnahmen zu optimieren. Regionale Arbeitskreise mit Vertretern der Jagd, Land- und Forstwirtschaft sowie der Gemeinden werden die Situation analysieren und Vorschläge zur Verbesserung der Schadensverhütung erarbeiten. Dabei soll den Empfehlungen und Richtlinien der eidgenössischen Praxishilfe Wildschweinmanagement Beachtung geschenkt werden.
Positive Erfahrungen mit der Schonzeitregelung
Die bundesrechtlich festgelegte Schonzeit für das Wildschwein dauert normalerweise vom 1. Februar bis 30. Juni. Ende 2002 reichten die Kantone Aargau, Baselland, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau und Zürich beim eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein Gesuch ein, die Schonzeit vorübergehend für die Jahre 2003 bis 2005 auf den 1. März bis 15. Juni zu verkürzen. Das UVEK stimmte diesem Gesuch zu. Die Möglichkeiten zur Bestandesregulierung wurden damit wesentlich erweitert. Dagegen sollten die Wildschweine im Wald in der Zeit vom 1. März bis 15. Juni ihre Ruhe finden und nur auf dem Feld also am Ort des Schadengeschehens bejagt werden können.
Im Rahmen dieses Versuchs haben die aargauischen Jäger positive Erfahrungen gesammelt. Das Finanzdepartement hat deshalb zusammen mit den zuständigen Departementen der anderen beteiligten Kantone das UVEK ersucht, die Schonzeitregelung 2003-2005 um weitere drei Jahre zu verlängern. "Zusammen mit den Bemühungen in den besonders schadengefährdeten Gebieten stehen die Chancen also nicht schlecht, das Wildschweinschadenproblem mittelfristig in den Griff zu bekommen. Voraussetzung für den Erfolg ist und bleibt aber die gute Zusammenarbeit aller betroffenen Partner vor Ort", erklärt René Urs Altermatt.
Weitere Informationen erhalten Medienschaffende auf folgender Homepage:www.ag.ch/jagd_fischerei/de/pub/aktuell.htm