Wildschweinschäden rückläufig
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Die Verhütungsmassnahmen beginnen zu greifen
Die Wildschweinschäden im Kanton Aargau sind im letzten Jahr stark zurückgegangen: 2004 mussten für Wildschweinschäden rund 290'000 Franken ausbezahlt werden. Im Vorjahr waren es mehr als 600'000 Franken. Gesamthaft mussten im letzten Jahr für Verhütungsmassnahmen und Wildschäden rund 385?000 Franken aus der Wildschadenskasse ausbezahlt werden.
In den letzten fünf Jahren haben die Wildschweinschäden im Kanton Aargau stark zugenommen und erreichten im Jahr 2003 mit einer Schadenssumme von rund 600'000 Franken einen Rekordstand. Dieser Trend konnte im letzten Jahr durchbrochen werden: Die Schadenssumme ging um gut die Hälfte zurück. Für Schäden, welche von Wildschweinen im Kulturland verursacht wurden, mussten rund 290'000 Franken aus der Wildschadenskasse ausbezahlt werden. Etwa die Hälfte der Wildschweinschäden entstanden im Wiesland, 22 Prozent auf Mais- und 14 Prozent auf Weizenflächen. 13 Prozent wurde für geschädigte Kulturen wie beispielsweise Kartoffeln und Zuckerrüben ausgegeben.
Nach René Urs Altermatt, Leiter Sektion Jagd und Fischerei, könnten die seit 2002 angeordneten und in Kraft gesetzten Verhütungsmassnahmen erste Früchte tragen. Für eine sichere Aussage ist die Zeitspanne aber noch zu kurz, zumal das Wildschweinschaden-problem sehr komplex ist. Für eine generelle Entwarnung ist es laut dem Jagdverwalter daher zu früh. "Die Jagdstrecke für 2004/05 weist auf einen ansteigenden Bestand hin. Falls dies zutrifft, muss allenfalls mit einem Wiederanstieg der Schäden in diesem Jahr gerechnet werden." Um auch mittel- und langfristig einen nachhaltigen Erfolg bei der Schadenverhütung und Bestandesreduktion zu erreichen, ist es laut Altermatt deshalb wichtig, dass die Jagd in den schadenanfälligen Kulturen (Wieslandflächen, auflaufenden Maisfeldern und Folgekulturen) vor allem in den nach wie vor besonders gefährdeten Gebieten weiter intensiviert und optimiert werde.
Die zur Schwarzwildbejagung erarbeitete eidgenössische Praxishilfe gibt wichtige Leitlinien für ein wirksames Wildschweinmanagement vor und bietet andererseits praktische Hilfen für die Bereiche Wildschweinjagd und -hege, Schadenverhütung und -vergütung, sowie die Bestandesüberwachung an. Sie kann über www.wildschwein-sanglier.chbezogen werden. Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Homepage der Jagd- und Fischereiverwaltung.Gesamthaft mussten im Jahr 2004 für Verhütungsmassnahmen und Wildschäden rund 385?000 Franken aus der Wildschadenskasse bezahlt werden. Nebst den Wildschweinschäden fallen zur Hauptsache Kosten für die Verhütung von Schäden an Waldbäumen durch Rehwild an. Die kantonale Wildschadenskasse beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Alle Jagdgesellschaften, Gemeinden und ausserkantonalen Jägerinnen und Jäger alimentieren diese Kasse. Sie wird durch den Kanton lediglich treuhänderisch verwaltet.