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Wildschweinschäden auf niedrigem Niveau :
Schadenverhütung muss weiter verbessert werden

Die Wildschweinschäden im Kanton Aargau haben sich auf einem weitaus niedrigeren Niveau als im Rekordjahr 2003 eingestellt. 2005 mussten für Wildschweinschäden CHF 345'000 ausbezahlt werden; 2003 waren es noch mehr als CHF 600'000. Trotzdem müssen die Verhütungsmassnahmen in den besonders betroffenen Gebieten weiter optimiert werden.

In den späten 90er-Jahren bis 2003 haben die Wildschweinschäden im Kanton Aargau stark zugenommen und erreichten im Jahr 2003 mit einer Schadenssumme von rund CHF 600'000 einen Rekordstand. Diese Entwicklung konnte in den vergangenen zwei Jahren durchbrochen werden: Die Schadenssumme nahm zwar gegenüber dem Jahr 2004 leicht zu, liegt aber immer noch 40 % unter dem Rekordwert. Für Schäden, welche von Wildschweinen im Kulturland verursacht wurden, mussten im Jahr 2005 CHF 345'000 aus der Wildschadenskasse ausbezahlt werden.

30 Prozent der Wildschweinschäden entstanden im Wiesland, 32 Prozent auf Mais- und 20 Prozent auf Weizenflächen. 18 Prozent wurde für übrige geschädigte Kulturen wie Spinat, Erbsen, Kartoffeln und Zuckerrüben ausgegeben.

René Urs Altermatt, kantonaler Jagd- und Fischereiverwalter, vermutet, dass die seit 2002 umgesetzten Verhütungsmassnahmen erste Früchte tragen. Eine sichere Aussage ist aber kaum möglich, da das Wirkungsgeflecht der beeinflussenden Faktoren sehr komplex ist. Nebst dem Anstieg der Wildschweinbe-stände, der sich bereits im Januar 2005 aufgrund der Jagdstrecke abzeichnete, haben sich auch die Witterung und die damit zusammenhängenden Erntebedingungen nachteilig auf das letztjährige Schadengeschehen ausgewirkt. Körnermais zum Beispiel wurde zum Teil bis im November auf den Feldern stehen gelassen und war dem Wildschweinfrass entsprechend lange ausgesetzt.

Das Schadengeschehen hat sich weiter auf die bisher besonders betroffenen Gebiete wie das untere Fricktal oder das Studenland konzentriert. In nur 15 % aller Aargauer Jagdreviere mussten mehr als 80 % der Wildschweinschäden vergütet werden. "Der eingeschlagene Weg der regionalen Optimierung der Schadenverhütung ist demnach viel versprechend", stellt Altermatt fest. Das Hauptaugenmerk muss denn auch der grenzüberschreitenden Schadenverhütung in Hegegemeinschaften gelten, wie sie im Rahmen eines Pilotprojekts seit September 2005 schrittweise etabliert wird. Altermatt meint dazu: "Die Ursachen für unverhältnismässig hohe Schäden in einzelnen Jagdrevieren müssen offen analysiert und in der Gemeinschaft des Hegerings konsequent und partnerschaftlich angegangen werden. Dieses Frühjahr liegen voraussichtlich erste Ergebnisse der Situationsanalyse auf dem Tisch und dann werden wir weitersehen."

Gesamthaft mussten im Jahr 2005 für Verhütungsmassnahmen und Wildschäden rund CHF 400'000 aus der Wildschadenskasse bezahlt werden. Nebst den Wildschweinschäden fallen zur Hauptsache Kosten für die Verhütung von Schäden an Waldbäumen durch Rehwild an. Die kantonale Wildschadenskasse beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Alle Jagdgesellschaften, Gemeinden und ausserkantonalen Jägerinnen und Jäger alimentieren diese Kasse. Sie wird durch den Kanton lediglich treuhänderisch verwaltet.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt