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Wiggertalstrasse wird konkreter :
Anhörung bis Ende Februar 2000

Der Kanton macht vorwärts mit der Planung der Wiggertalstrasse. Die Gemeinden können sich nun erstmals zu drei Vorschlägen der Linienführung äussern. Eine gleichzeitig vorgelegte Studie über die Arbeitsplatzentwicklung im Wiggertal zeigt die Auswirkungen der Wiggertalstrasse auf.

Im Wiggertal besteht eine eingezonte Fläche mit einem Potenzial von rund 24'000 zusätzlichen Arbeitsplätzen. Eine neue Untersuchung über die Auswirkungen einer Arbeitsplatzentwicklung, wie sie sich gegenwärtig im Wiggertal abzeichnet, zeigt auch die Entlastungswirkung der Wiggertalstrasse auf das bestehende Strassennetz auf. Vor allem die bestehende Nord-Süd-Achse sowie die Zentrumsgebiete werden entlastet. Allerdings können auch damit die schwierigen Verkehrsverhältnisse bei den Autobahnanschlüssen Rothrist und Oftringen nicht nachhaltig verbessert werden. Die schrittweise Überbauung der Arbeitsplatzgebiete reduziert die Entlastungswirkung der Wiggertalstrasse kontinuierlich und verschärft die Leistungsengpässe bei den Autobahnanschlüssen.

Im Frühjahr 1999 erteilte das Baudepartement den Auftrag für die Konkretisierung der Linienführung der Wiggertalstrasse. Sie ist im kantonalen Richtplan in der Kategorie Vororientierung aufgeführt. Die Wiggertalstrasse wird als zweispurige Strasse vom Gebiet Bleiche in Zofingen parallel zur Nationalstrasse A2 und zur Luzernerstrasse/Baslerstrasse (K104) bis zum A1-Anschluss Rothrist (Rishalden) geplant. Sie soll lokale und regionale Verkehrsbedürfnisse erfüllen, indem sie gleichzeitig die K104 entlastet und die Basiserschliessung im Wiggertal verbessert.

Im südlichen Abschnitt von der Strengelbacherstrasse (K233) bis zur Bernstrasse (K235) ist die Wiggertalstrasse weitgehend auf den bestehenden Strassenabschnitten geplant. Im Teilstück nördlich der Bernstrasse bis zum A1-Autobahnanschluss
Rishalden stehen drei verschiedene Vorschläge zur Diskussion, die auf Grund der regionalen Nutzungsvorstellungen noch Änderungen erfahren können.

Variante 1 verläuft unmittelbar östlich der Wigger, Variante 2 entlang dem Siedlungsgebiet von Aarburg und Variante 3 sieht die Parallelführung von A1 und Wiggertalstrasse sowie eine von der Autobahn weg verlegte, renaturierte Wigger vor. Die grob geschätzten Kosten belaufen sich bei den Varianten 1 und 2 auf ungefähr 40 Mio., bei der Variante 3 auf 60 Mio. Franken.

Die Gemeinden und der Regionalverband Wiggertal-Suhrental haben nun bis Ende Februar Zeit, sich zu den drei Vorschlägen der Linienführung der Wiggertalstrasse zu äussern. Bis im Sommer dieses Jahres ist die Festsetzung der Linienführung im Richtplan durch den Grossen Rat geplant. In einem späteren Schritt ist dann das Trassee der Wiggertalstrasse in einem kantonalen Nutzungsplan grundeigentumsverbindlich zu sichern und freizuhalten.

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