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Weniger Verkehrsunfälle im Aargau :
Neue Promille-Grenze zeigt Wirkung

Die konsequente Durchsetzung der neuen Vorschriften im Bereich Alkohol und Drogen, aber auch die Massnahmen der Polizei gegen die Raserei zeigen Wirkung. Im 1. Halbjahr 2005 sind die Verkehrsunfälle gegenüber dem Vorjahr um 5 Prozent zurückgegangen. 7 Menschen haben bei Verkehrsunfällen das Leben verloren. Im Vorjahr waren es 20 Tote.

Erfreulich ist auch die Tatsache, dass im ersten Halbjahr 2005 kein Motorradfahrer in einen Unfall mit Toten verwickelt war. Im Vorjahr waren es 3 Motorrad-Lenker. Bei den Verletzten ist die Zahl von 946 (2004) auf 925 (2005) gesunken. Generell sind im 1. Halbjahr 2005 1'497 Verkehrsunfälle zu verzeichnen gewesen (gegenüber 1'577 im Vorjahr). Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2004 kam es zu 32 Prozent weniger alkoholbedingten Unfällen (> 0,8 Promille).

Alkohol-Promillegrenze/Drogen-Nulltoleranz

Seit dem 1. Januar 2005 ist die anlassfreie Alkohol-Kontrolle möglich, d.h. es werden immer sämtliche Unfallbeteiligten überprüft und im Rahmen von Patrouillen sog. Reihenkontrollen durchgeführt. Im Bereich "Fahren unter Drogeneinfluss" ist im Gegensatz zum Alkohol nach wie vor ein Anfangsverdacht nötig, um weiter gehende Massnahmen einleiten zu können.

Administrativmassnahmen

Auf den 1. Januar 2005 sind die geänderten Vorschriften über die Administrativmassnahmen in Kraft getreten. Sie beinhalten insbesondere strengere Massnahmen für Ersttäter in schweren Fällen und das Kaskadensystem bei Rückfalltätern. Auf den 1. Dezember 2005 wird zudem der Führerausweis auf Probe eingeführt. Neulenker müssen eine Weiterausbildung besuchen. Der Führerausweis auf Probe verfällt bei einer zweiten Widerhandlung, die zu einem Ausweisentzug führt. Das Administrativmassnahmerecht wird ab 1. Dezember 2005 somit für Neulenker zusätzlich verschärft.

Raserproblematik

Im 2004 ereigneten sich im Aargau 4 "Raserunfälle" mit Todesfolge. Im ersten Halbjahr 2005 war glücklicherweise kein Fall zu verzeichnen. Die Kantonspolizei hat im 2005 bisher 225 Geschwindigkeitskontrollen im Bereich der Raserei durchgeführt (rund 5'000 Ordnungsbussen mit 282 Anzeigen). Die verstärkten Anstrengungen der Polizei zeigen Wirkung (rund 4'000 Ordnungsbussen mit 361Anzeigen im Vorjahr). Wichtig ist aber auch, dass für die Untersuchungen die nötigen Mittel zur Verfügung stehen, damit vor Gericht die Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Raser harte Sanktionen beantragen und durchsetzen kann.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres