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Weiterhin hohe Geschäftslast :
Jahresbilanz der Aargauer Strafverfolgung 2005

Die Bezirksämter, das kantonale Untersuchungsamt, die Jugendanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft blicken erneut auf ein arbeitsintensives Jahr zurück. Nach dem massiven Zuwachs im Jahr 2004 haben sich die Fallzahlen auf diesem hohen Niveau stabilisiert.

Bezirksämter

Die elf Bezirksämter eröffneten 2005 52'479 neue Strafuntersuchungen gegen erwachsene Personen. Mit der Übernahme von 12'190 Fällen aus dem Vorjahr hatten die Bezirksämter gesamthaft 64'669 Strafuntersuchungen durchzuführen, davon konnten 53'826 Verfahren abgeschlossen werden. Ein sehr grosser Teil der Fälle, 46'089, konnte im Strafbefehlsverfahren abgeurteilt werden. 2'111 dieser Strafbefehle ergingen wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand. Dies stellt gegenüber 2004 (1'247) eine markante Zunahme dar, welche auf die Senkung der Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 per 01.01.2005 zurückzuführen ist. Allgemein betreffen weiterhin über die Hälfte aller Strafuntersuchungen Delikte gegen das Strassenverkehrsgesetz.

Staatsanwaltschaft und Untersuchungsamt

Die Staatsanwaltschaft bearbeitete 6'189 Geschäfte. Die Anklagen an die Bezirksgerichte gingen auf 1'697 zurück (2004: 1'754). Die Anzahl der Einstellungsverfügungen nahm hingegen zu und betrug im vergangenen Jahr 3'300 (2004: 3'113). Zeitintensiv war vor allem die Verarbeitung umfangreicher Akten in Wirtschaftsstraffällen. Das kantonale Untersuchungsamt erhielt 55 neue Fälle zugewiesen, welche vorwiegend die Tatbestände des Betrugs, der Veruntreuung und der ungetreuen Geschäftsführung betrafen.

Jugendanwaltschaft

Die Jugendanwaltschaft musste 2'691 neue Verfahren gegen jugendliche Delinquenten eröffnen. Delikte gegen Leib und Leben und Sachbeschädigungen nahmen zu, derweil Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittel- und das Strassenverkehrsgesetz zurückgingen. Diese Entwicklungen entsprechen den gesamtschweizerisch feststellbaren Tendenzen. Im Bereich der Jugendkriminalität sehen sich die Strafverfolgungsbehörden vermehrt mit schwierigen pädagogischen Aufgaben konfrontiert. Angeordnete stationäre Massnahmen und Erziehungshilfen haben zwar anzahlmässig abgenommen, doch dauern die einzelnen Massnahmen heute länger an. Mit den Jugendlichen wird zudem nicht erst nach der Verurteilung, sondern bereits während der Phase der Untersuchung pädagogisch gearbeitet. Eine Reintegration jugendlicher Täter in die Gesellschaft und eine erfolgreiche Behandlung psychischer Auffälligkeit erfordern viel Geduld und Fachwissen.

Umsetzung von Bundesrecht

Die kantonale Umsetzung des revidierten Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des neuen Bundesgesetzes über das Jugendstrafrecht wird ab 1. Januar 2007 zusätzliches Personal erforderlich machen, wenn der Kanton Aargau weiterhin eine wirksame, den juristischen Anforderungen entsprechende Kriminalitätsbekämpfung gewährleisten soll.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres