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Weiterer Schiessbetrieb in Würenlos :
Schiessanlage Bietschären: Entscheid des Regierungsrates

Der Schiessbetrieb auf der Schiessanlage Bietschären in Würenlos darf vorderhand unter gewissen Voraussetzung beibehalten werden. Der Regierungsrat hat in zwei laufenden lärmschutzrechtlichen Beschwerdeverfahren einen entsprechenden Zwischenentscheid gefällt.

Am 31. Dezember 2000 ist die vom Bundesrecht gesetzte Frist für die Lärmsanierung von Schiessanlagen abgelaufen. Im Herbst 2002 hat der Gemeinderat Würenlos den Schiessbetrieb auf der noch nicht sanierten Schiessanlage Bietschären in Würenlos ab 1. Januar 2003 eingeschränkt. Dagegen wurden beim Regierungsrat zwei Beschwerden erhoben.

Der Regierungsrat hat nun in einem Zwischenentscheid den Schiessbetrieb während der Dauer dieser Verfahren geregelt. Der Schiessbetrieb darf vorderhand im Umfang von 16 Schiesshalbtagen und rund 13'000 Schuss pro Jahr aufrecht erhalten bleiben. Gleichzeitig sind Lärmschutztunnels einzusetzen und auf Sonntagsschiessen ist zu verzichten.

Eine vorsorgliche Betriebsschliessung erwies sich angesichts der festgestellten Lärmbelastungswerte als nicht verhältnismässig. Andererseits waren die vom Gemeinderat angeordneten 12 Schiesshalbtage zu knapp berechnet.

Der Entscheid des Regierungsrates kann von den Verfahrensbeteiligten innert 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht angefochten werden.

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