Weitere Vereinfachung im
Justizwesen
:
Vernehmlassung des Departementes des Innern zum Einzelrichter in Strafsachen
Regierungsrat Silvio Bircher hat die politischen Parteien zu einer Vernehmlassung über eine weitere Vereinfachung im Justizwesen eingeladen.
Mit einer vorgeschlagenen Revision der Kantonsverfassung und der Strafprozessordnung soll für Fälle der Kleinkriminalität, von Bagatelldelikten, Verletzung von Strassenverkehrsvorschriften etc., der Gerichtspräsident als Einzelrichter zuständig werden. Die Einzelrichterkompetenz in Strafsachen ginge nach dem Vorschlag des Regierungsrates allerdings höchstens bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten.
Anstoss zu dieser weiteren Vereinfachung im aargauischen Justizwesen gab das erst kürzlich vom Volk beschlossene Massnahmenpaket zur Verwesentlichung der Justiz. Darin ist die Zuständigkeit des Einzelrichters in Zivilsachen von 5?000 auf 20?000 Franken erhöht worden. Der Regierungsrat wurde damals beauftragt, auch für Strafsachen den Einzelrichter zu prüfen. Gemäss heutiger Regelung kann der Bezirksamtmann im sogenannten Strafbefehlsverfahren Verurteilungen bis zu 30 Tagen vornehmen. Bei höheren Strafen oder bei Einsprache gelangt der Fall ans fünfköpfige Bezirksgericht, bei Weiterzug ans Obergericht.
Aus dem neuen Vorschlag resultiert keine Verlängerung des Instanzenzuges. Strafbefehle des Bezirksamtmanns könnten an den Einzelrichter, Entscheide von ihm oder vom Bezirksgericht ans Obergericht weitergezogen werden.
Das Departement des Innern argumentiert im Vernehmlassungsentwurf, dass die meisten Kantone den Einzelrichter in Strafsachen bereits kennen und ihm teilweise bis 12 Monate Strafkompetenz einräumen. Bei einer Erhöhung der Strafbefehlskompetenz des Bezirksamtmanns, wie das ein jüngst im Grossen Rat eingereichter Vorstoss der CVP-Fraktion fordert, wäre auch eine höhere Einzelrichterkompetenz als drei Monate denkbar. Diese Frage wird den politischen Parteien ebenfalls zur Beurteilung vorgelegt.