Weichen für die Pflegefinanzierung 2012 gestellt
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Regierungsrat hat die Tarifordnung für die Langzeitinstitutionen beschlossen
Grünes Licht für die kantonale Tarifordnung für die Pflegeheime im Kanton Aargau: Der Regierungsrat hat die Tarife für das kommende Jahr genehmigt. Gleichzeitig liegen die Resultate der Überprüfung der Kostendaten zwischen 2010 und 2011 vor.
Die Neuordnung der Pflegefinanzierung ist Anfang 2011 in Kraft getreten. Seither ist die öffentliche Hand verpflichtet, die Restkosten zu finanzieren, die nach Abzug von Patienten- und Versicherungsbeiträgen übrig bleiben. Wurde in der Tarifordnung 2011 noch die Übergangsphase von altem zu neuem System abgebildet, werden ab Anfang 2012 konsequent die definierten Versicherungsleistungen abgerechnet. Die Berechnung erfolgt über einen Ansatz pro Pflegestunde, wobei die Anteile von Patienten und Versicherern mit Höchstansätzen von 21.60 Franken beziehungsweise 108 Franken limitiert sind. Gleichzeitig wurden die unterschiedlichen Leistungserfassungssysteme (BESA, RAI/RUG, CH-Index) so harmonisiert, dass für das Jahr 2012 ein Einheitstarif gelten kann. Damit ist sichergestellt, dass die für die Berechnung der Restkosten massgeblichen Gestehungskosten einer Pflegestunde ausgewiesen werden können.
Spezialisierte Angebote separat abgelten
Der Regierungsrat hat den Tarif für stationäre Pflegeeinrichtungen vor diesem Hintergrund aufgrund der anrechenbaren Kosten für das Erbringen einer Pflegestunde und die durchschnittliche Teuerung bei 55 Franken pro Stunde festgesetzt. Dabei konnte er der Forderung der Vereinigung Aargauischer Krankenhäuser (VAKA) zwar weitgehend entgegenkommen, sie aufgrund unterschiedlicher Basis- und Teuerungsannahmen aber nicht vollständig erfüllen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass über den erwähnten Tarif neu auch die Tages- und Nachtstrukturen abrechenbar sind. Zudem werden künftig spezialisierte Angebote in den Bereichen Demenz, Palliative Care, Gerontopsychiatrie über einen separaten höheren Tarif abgegolten. Für den Bereich Demenz gilt dies bereits per 2012, für die weiteren Bereiche werden die Daten im kommenden Jahr erarbeitet.
Pilotprojekt Akut- und Übergangspflege
Neu geregelt ist auch die Akut- und Übergangspflege, die als Pilotprojekt Anfang 2012 mit acht stationären Leistungserbringern gestartet wird. Mit dem Angebot sollen die Hospitalisationsdauer im Akutspital reduziert, eine dauernde Pflegeabhängigkeit beziehungsweise ein definitiver Eintritt in eine Langzeitinstitution verhindert und die Kosten gesamthaft gesenkt werden. Am Pilotprojekt beteiligt sind folgende Langzeitinstitutionen, die über einen entsprechenden Leistungsauftrag verfügen: Pflegeheim Lindenfeld, Pflegeheim Laufenburg, Pflegeheim Rheinfelden, Pflegi Muri, Regionales Pflegezentrum Baden, Pflegeheim Menziken, Pflegeheim Leuggern und Pflegezentrum Zofingen. Das Pilotprojekt ist auf drei Jahre angelegt. Nach der Evaluation wird der Regierungsrat über die Voraussetzungen für die Zulassung weiterer Leistungserbringer entscheiden.
Auswertung der Kostendaten liegt vor
Gleichzeitig mit der Tarifordnung 2012 liegt die Auswertung der Kostendaten Pflegetarife und Taxen (Betreuung, Hotellerie) zwischen den Jahren 2010 und 2011 vor. Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) hatte die Untersuchung aufgrund von augenfälligen Unterschieden in den Kostenstrukturen der Pflegeheime veranlasst. Ziel ist es, die Aufwendungen für Pflege, Betreuung und Hotellerie klar auseinander zu halten und die Restkosten auf die KVG-pflichtigen Leistungen zu beschränken. Dabei geht es zum einen um die Wahrung der rechtmässigen Patientenansprüche, zum andern um die korrekte Belastung der Gemeinden durch die Restkosten. Wird eine Überdeckung der Gesamtkosten durch Pflegeleistungen im Umfang von über 4,5 Prozent festgestellt, schreitet das DGS ebenso ein wie bei Pflegeheimen, die keine Daten abgeliefert haben.
Restkosten für private Spitex-Anbieter
Neben der Tarifordnung für die stationären Einrichtungen hat der Regierungsrat auch jene für Leistungserbringer der Pflege zu Hause ohne Leistungsvereinbarung mit Gemeinden genehmigt. Dies vor dem Hintergrund, dass neben den stationär auch diese ambulant erbrachten Leistungen unter die Restkostenfinanzierung fallen. Dabei handelt es sich um private Anbieter von Spitex-Leistungen im Bereich der Pflege. Mit Spitex-Leistungserbringern, die das gesetzliche Mindestangebot sicherstellen, regeln die Gemeinden die Finanzierung wie bisher im Rahmen von Vereinbarungen.