Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat
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Revision des APK-Dekretes geht in die Vernehmlassung
Der Regierungsrat eröffnet heute die Vernehmlassung für das revidierte Dekret über die Aargauische Pensionskasse (APK). Dieses sieht vor, dass die Kasse künftig im Beitragsprimat geführt wird. Die Deckungslücke soll in einer zweiten Phase geschlossen werden.
"Bei der Erarbeitung des neuen APK-Dekretes standen drei Problemstellungen im Vordergrund", führte Regierungsrat Roland Brogli am Donnerstag vor den Medien aus. Die eine war der Deckungsgrad der Kasse, welcher mit 75.8 Prozent zu niedrig ist. Die zweite war die Frage, ob die APK weiter im Leistungsprimat oder neu im Beitragprimat geführt werden soll. Drittens mussten die Eckwerte der beruflichen Vorsorge neu festgelegt werden. "Für die drei Problemstellungen bieten wir mit dem neuen APK-Dekret eine personalpolitisch sinnvolle und finanzierbare Lösung an."
In der APK sind neben dem Kanton über 200 Gemeinden und Institutionen versichert. Im Rahmen eines Konsultationsverfahrens wurden sie zusammen mit den Personalverbänden und den Parteien in den letzten Wochen über die Vorhaben der Regierung informiert. Dabei zeigte sich, dass die Stossrichtung des neuen Dekretes unterstützt wird. Gleichzeitig machten die Konsultationspartner verschiedene Anregungen, welche so weit möglich berücksichtigt wurden.
Deckungslücke: Ausfinanzierung in zweiter Phase
Die Deckungslücke (inkl. Schwankungsreserve) der APK beläuft sich heute auf rund 1.9 Milliarden Franken. "Die Lücke entstand, weil nach einem Beschluss des Grossen Rates zwischen 1962 und 1989 für Lohnerhöhungen keine Höhereinkäufe getätigt wurden", erläuterte Brogli. Die Folge: Der Kasse fehlen heute jährlich rund 53 Mio. Franken an Erträgen. Somit kann die APK keine Teuerungszulagen auszahlen.
Zur selbständigen Schliessung der Deckungslücke müsste die Kasse permanent einen Ertrag von über 5.3 Prozent erwirtschaften. "Diese Performance ist heute über längere Zeit kaum möglich", meint Brogli. Klar ist für den Finanzdirektor deshalb, dass die Kasse möglichst rasch ausfinanziert werden muss. Aus finanziellen Gründen ist dies für die angeschlossenen Arbeitgeber heute jedoch nicht möglich. Angepeilt wird eine Ausfinanzierung in 10 bis 15 Jahren.
Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat
Zentraler Punkt des neuen APK-Dekrets ist der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Während im Leistungsprimat die anfallenden Altersleistungen zum Voraus definiert sind, berechnet sich die Altersrente im Beitragsprimat aus der Summe der effektiv angesparten Beiträge und den jährlichen Sparzinsen auf diesen Geldern. Das Finanzierungsrisiko für Kasse, Arbeitgeber und Versicherte ist im Beitragsprimat deutlich niedriger. Im Beitragsprimat können zudem flexible Arbeitsformen besser berücksichtigt werden. Heute sind bereits die meisten Arbeitnehmenden 85 Prozent der privat und 38 Prozent der öffentlich Versicherten im Beitragsprimat versichert. Tendenz steigend. Mit dem Wechsel ins Beitragsprimat kann die APK den Gemeinden und Institutionen zudem individuelle Vorsorgepläne anbieten. Die Kasse braucht diese Möglichkeit, um im Wettbewerb mit anderen Anbietern bestehen zu können.
Höhere Lebenserwartung, längere Leistungsdauer
Die Lebenserwartung nach der Pensionierung und damit die Leistungsdauer für die Kassen ist seit 1950 von 13 auf 18 Jahren gestiegen. Die erhöhte Lebenserwartung und die allgemeine demographische Entwicklung haben den Regierungsrat bewogen, das Rentenalter auf 65 Jahre zu erhöhen. Vorzeitige Pensionierungen sollen unter Berücksichtigung des versicherungstechnischen Abzugs wie bisher möglich sein. Weiter sieht das APK-Dekret für Arbeitgebende und Mitarbeitende erhöhte Beiträge vor. Damit werden die erhöhten Kosten bei Invalidität und die gesunkenen Kapitalerträge aufgefangen.
Die Überführung vom Leistungs- ins Beitragsprimat führt zu einmaligen Übergangskosten. Vor allem die älteren Mitarbeitenden müssten Einbussen bei den Altersleistungen hinnehmen. Der Regierungsrat will seine soziale Verantwortung ihnen gegenüber wahrnehmen und diese Schmälerung durch Besitzstandsgarantien zumindest teilweise ausgleichen. Die Besitzstandswahrung kostet gesamthaft rund 563 Millionen Franken. Davon muss der Kanton rund 396 Millionen Frank tragen. Die Ansprüche der Rentner werden durch die Revision nicht tangiert.
Mit den Entscheiden des Regierungsrates sind die Leistungen der Kasse wieder auf sicherer Basis finanziert und auch die zukünftigen Renten sichergestellt. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 14. November 2005. Die Vernehmlassungsunterlagen können im Internet unter www.ag.ch/personal/de/pub/berufliche_vorsorge.php eingesehen werden.