Wassernutzungsgesetz in der Anhörung
:
Weniger Erlasse, einfachere Verfahren
Die Nutzung der Aargauer Gewässer ist in acht Erlassen geregelt, die teilweise bis aufs Jahr 1856 zurückgehen. Parallel zur Überarbeitung des Umweltschutzrechts gilt es deshalb, auch das Wassernutzungsgesetz zu modernisieren und den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Der Entwurf geht jetzt in die Anhörung.
Der neue Gesetzesentwurf regelt die Nutzung der Wasserkraft, des Grundwassers, der Heilquellen und des Thermalwassers sowie von Bächen und Flüssen zum Beispiel dort, wo Wasser entnommen werden soll. Denn Wasser ist nicht nur ein lebensnotwendiges Element für Mensch, Tier und Pflanzen, sondern auch ein öffentliches Gut von grosser Bedeutung für Gesellschaft und Wirtschaft.
Das neue Wassernutzungsgesetz soll das Gesetz über die Nutzung der öffentlichen Gewässer von 1954 ablösen. Die Zahl der Erlasse kann deutlich reduziert werden, nämlich von acht auf drei, und auch Paragraphen gibt es wesentlich weniger. Dies ermöglicht einfachere und straffere Verfahren, ohne dass deswegen bewährte Regelungen über Bord geworfen werden müssen. Die bestehenden Eigentumsverhältnisse werden nicht tangiert und auch die Gemeinden nicht mit neuen Aufgaben belastet.
Der Gesetzesentwurf trägt den heutigen Gegebenheiten an ein modernes Regelwerk besser Rechnung und sieht in vielen Bereichen vereinfachte Verfahren vor. So sollen beispielsweise künftig mehr Fälle mit dem einfacheren Bewilligungs- anstelle des aufwändigen Konzessionsverfahrens gelöst werden. Das ermöglicht den Behörden, schnell auf Änderungen in den Bereichen der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Umwelt zu reagieren. Ausserdem unterstehen künftig auch Heilquellen und Thermalwasser dem Gesetz.
Der Regierungsrat hat den Vorentwurf zur Anhörung freigegeben. Diese dauert bis Ende September 2006.