Wachsende Probleme im Asylbereich
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Steigende Zahl von nicht vollziehbaren Wegweisungen
Obwohl die neuen Asylgesuche rückläufig sind, steigt die Zahl der Personen, deren Wegweisung nicht vollzogen werden kann, kontinuierlich an. Der Regierungsrat hat im Hinblick auf die laufende Sondersession zum Asyl- und Ausländergesetz von den Bundesbehörden erneut griffigere Vollzugsbestimmungen verlangt.
Im Kanton Aargau halten sich gegenwärtig 1150 Personen auf, die trotz eines negativen Asylentscheids wegen unklarer Identität und fehlenden Reisedokumenten nicht ausgeschafft werden können. Die Zahl steigt stetig an. Die Identitätsfeststellung wird zunehmend schwieriger, weil viele Asylsuchende aus Afrika stammen. Diese Entwicklung bereitet dem Regierungsrat seit längerem grosse Sorgen. Er hat gegenüber den Bundesbehörden schon wiederholt bessere Instrumente für die Durchsetzung negativer Asylentscheide verlangt. Es sind Sanktionsmöglichkeiten notwendig, mit denen die betroffenen Personen zur Mitwirkung bei der Beschaffung der Reisedokumente bewegt werden können.
Anliegen der Kantone bisher ungenügend berücksichtigt
Im Entwurf des Bundesrats zur Revision des Asylgesetzes sind die Bedürfnisse der Kantone als Vollzugsbehörden ungenügend berücksichtigt worden. Im Vorfeld der laufenden Sondersession des Nationalrats hat der Regierungsrat deshalb von den aargauischen Bundesparlamentariern und dem Vorsteher des EJPD verlangt, dass sie sich für eine wesentliche Verbesserung der Vollzugsbestimmungen einsetzen. Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs hat Bundesrat Christoph Blocher zugesichert, sich für die dringenden Anliegen der Kantone einzusetzen und dem Ständerat als Zweitrat entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
Ausweitung der Ausschaffungshaft notwendig
Die bisherigen Beschlüsse des Nationalrats im Rahmen der Sondersession haben teilweise die richtige Stossrichtung (z.B. Verfahrensbeschleunigung). Für eine wirksame Missbrauchsbekämpfung sind sie jedoch nicht ausreichend. Der Regierungsrat erwartet, dass der Ständerat eine Ausweitung der Ausschaffungshaft (zusätzliche Haftgründe, wesentliche Verlängerung der Maximaldauer) und die rechtlichen Voraussetzungen für Rückführungszentren mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit für Ausreisepflichtige beschliesst. Die Kantone müssen über die notwendigen rechtlichen Instrumente verfügen, um die vom Bund und der Bevölkerung erwartete Durchsetzung negativer Asylentscheide sicherstellen zu können. Mangelnde Durchsetzung schmälert die Glaubwürdigkeit der Asylentscheide und fördert den Missbrauch.