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Vorzeitige Einführung der Steuergesetzrevision

Im November 2006 hat das aargauische Stimmvolk eine Teilrevision des Steuergesetzes beschlossen. Sie tritt in drei Etappen auf 2007, 2009 und 2010 in Kraft. Der Regierungsrat beantragt nun wegen der guten volkswirtschaftlichen Entwicklung, die dritte Etappe bereits ein Jahr früher auf den 1. Januar 2009 in Kraft zu setzen.

Die Konjunkturlage und die Steuereinnahmen haben sich nochmals besser entwickelt als seinerzeit bei der Verabschiedung der Teilrevision aufgrund der volkswirtschaftlichen Prognosen angenommen wurde. Statt der damals prognostizierten Zunahme des kantonalen Volkseinkommens von 2,9 Prozent für das Jahr 2007 gehen heute aktuelle Schätzungen der Konjunkturforschungsinstitute von 4,0 Prozent aus. Aufgrund dieser erfreulichen Entwicklung soll die Inkraftsetzung der dritten Etappe der Teilrevision vom 1. Januar 2010 auf den 1. Januar 2009 vorgezogen werden. Es geht dabei um die Reduktion des Einkommens- und des Vermögenssteuertarifs. Damit wird den Einwohnerinnen und Einwohnern von den konjunkturbedingten steuerlichen Mehreinnahmen etwas zurückgegeben.

Mindereinnahmen für Kanton und Gemeinden verkraftbar

Aus der vorgezogenen Inkraftsetzung resultieren für den Kanton und die Gemeinden bereits ab 2009 Mindereinnahmen von je rund 72 Mio. Franken, die sonst erst ab 2010 anfallen würden. Der Kanton und die meisten Gemeinden stehen zur Zeit finanziell so gut da, dass diese Mindereinnahmen verkraftbar sind. Die allgemein gute finanzielle Lage der Gemeinden wird sowohl durch die kürzlich publizierte Gemeindefinanzstatistik für das Jahr 2006 als auch die Gemeindeabschlüsse 2007 bestätigt.

Die vorzeitige Inkraftsetzung wird auch von zwei am 6. Mai 2008 im Grossen Rat eingereichten Motionen anbegehrt. Weil die Inkraftsetzungstermine in der damaligen Gesetzesvorlage durch den Grossen Rat festgelegt worden sind, muss nun auch die Vorverlegung wieder durch den Grossen Rat beschlossen werden. Da im Übrigen keine materiellen Inhalte zu beschliessen sind, kann jedoch das Gesetzgebungsverfahren vereinfacht werden.

Um eine Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2009 zu ermöglichen, muss allerdings die erste Lesung im Grossen Rat vor den Sommerferien und die zweite Lesung anfangs September erfolgen. Der Regierungsrat hat die Vernehmlassungsfrist bis am 13. Juni 2008 festgelegt. Der Versand der Botschaft an den Grossen Rat erfolgt am Donnerstag, 5. Juni 2008. Der Grosse Rat wird nach Auswertung der Vernehmlassungsantworten sofort über die Ergebnisse in Kenntnis gesetzt.

  • Regierungsrat