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"Vorwürfe unzutreffend" :
Oberrichter Winkler nimmt Stellung zu Vorwurf des "Sonntags-Blick"

"Die im SonntagsBlick vom 6. Januar 2002 geäusserten Vorwürfe gegen Oberrichter Marcel Winkler sind grösstenteils tatsachenwidrig und unzutreffend." Dies hält Oberrichter Marcel Winkler in einer Richtigstellung zuhanden der Medien fest.

Oberrichter Marcel Winkler liess den Medien am 7. Januar 2002 die folgende Mitteilung zukommen:

"Die im SonntagsBlick vom 6. Januar 2002 geäusserten Vorwürfe gegen Oberrichter Marcel Winkler sind grösstenteils tatsachenwidrig und unzutreffend.

Richtig ist einzig, dass Marcel Winkler in seiner früheren beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt im Juli 1998 für einen inhaftierten Klienten zwei Briefe weiterleitete.

In der Folge wurde durch die Anwaltskommission des Kantons Aargau (= Aufsichtsbehörde über Rechtsanwälte) gegen Rechtsanwalt Winkler ein Disziplinarverfahren eröffnet. Mit Entscheid vom 9. November 1998 hielt die Anwaltskommission fest, dass Rechtsanwalt Winkler seine Berufspflichten als Anwalt verletzt habe, und sprach als Disziplinarsanktion einen Verweis aus. Im Entscheid wird u.a. festgehalten, dass "... der Inhalt der weitergeleiteten Briefe harmlos" war. Es handelt sich dabei um die nach § 28 Anwaltsgesetz mildeste Disziplinarmassnahme, was die geringe Tragweite des Vorfalls illustriert.

Rechtsanwalt Winkler hat sich mit seinem Verhalten in keiner Art und Weise strafbar gemacht.

Die Wahl zum Oberrichter erfolgte am 14. Dezember 1999, mithin über ein Jahr nach Abschluss des obgenannten Verfahrens. Dieses steht daher in keinem Zusammenhang mit der Wahl und der Tätigkeit als Mitglied des Obergerichts."

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