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Vorteile für alle :
Neue Aufgabenteilung Kanton / Gemeinden nimmt Gestalt an

Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Kanton und Gemeinden hat einen Katalog mit Massnahmen für eine effizientere Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden erstellt. Für 69 konkrete Reformvorschläge kann nun ein breites Konsultationsverfahren gestartet werden, das bis Mitte 1999 läuft.

Die breit abgestützte paritätische Projektorganisation bietet eine gute Grundlage für die Akzeptanz eines solch umfassenden Projektes. Für Regierungsrat Kurt Wernli, Präsident des Paritätischen Projektleitungsorgans, ist es jedoch in der jetzigen Phase unerlässlich, mit den Vorschlägen an eine breite Öffentlichkeit zu gelangen, um den Puls der Betroffenen zu fühlen. Denn das Projekt hat zum Ziel, Vorteile für alle zu erreichen.


Materielle Schwerpunkte
Es liegen 69 Reformvorschläge für eine neue Aufgaben- und Kompetenzverteilung zur Diskussion vor. Rund die Hälfte der Vorschläge ist sachlich, organisatorisch und finanziell komplex und müsste nach der Konsultation weiter konkretisiert werden. Im Bildungswesen handelt es sich dabei zum Beispiel um die Besoldungen der Lehrkräfte als Verbundaufgabe oder um die Berufsschulen, die klar als Kantonsaufgabe behandelt würden. Im Gesundheits- und Sozialwesen gälten beispielsweise Akutspitäler sowie AHV/IV- und Ergänzungsleistungen künftig als Kantonsaufgabe, Sozialhilfe sowie Pflege- und Altersheime als Gemeindeaufgaben. Auch die Zuständigkeiten im Strassenbau und -unterhalt sowie im Vermessungswesen würden klarer geregelt. Die andere Hälfte der Vorschläge haben geringfügige finanzielle Auswirkungen und könnten relativ rasch realisiert werden.

Um inhaltliche Verbesserungen vornehmen zu können, müssen die Rahmenbedingungen angepasst werden: Erste Grundzüge im Bereiche des Finanz- und Lastenausgleichs liegen vor. Neue Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen bei Verbundaufgaben wurden ebenfalls ausgearbeitet. Auch sie sind nach dem Konsultationsverfahren weiter zu konkretisieren.


Grundsatz Kostenneutralität
Für das ganze Projekt gilt der Grundsatz der Kostenneutralität: Weder der Kanton noch die Gemeinden sollen auf Kosten des anderen Partners finanziell profitieren können. Mit den 69 Reformvorschlägen würde die Belastung des Kantons rund 68 Millionen Franken betragen, die Gemeinden sowie Dritte würden mit 64,5 bzw. 11 Millionen Franken entlastet. Um ein kostenneutrales Resultat sowohl zwischen Kanton und Gemeinden als auch unter den Gemeinden zu erreichen, ist es nötig, sich in einer nächsten Phase intensiv mit den Fragen des Finanz- und Lastenausgleichs zu befassen.

  • Staatskanzlei