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Voranschlag 2002 mit Nulldefizit :
94 Massnahmen zum Budgetausgleich

Der Regierungsrat hat den Voranschlag 2002 nach der Rückweisung durch den Grossen Rat radikal gestrafft. Er legt dem Grossen Rat in einer Zusatzbotschaft 94 Massnahmen zum Budgetausgleich vor. Die Kürzungen sind für die Betroffenen schmerzhaft und führen zu einem Abbau der kantonalen Leistungen.

Der Regierungsrat hat den Auftrag des Grossen Rates zur Überarbeitung des bisherigen Voranschlages mit einem Defizit von 53.6 Millionen Franken in einer Parforce-Leistung erfüllt. Das neue Budget weist einen kleinen Überschuss von 0.7 Millionen Franken auf.
br>Mit 94 Massnahmen, welche die gesamte Aufgabenfülle des Staates betreffen, konnte der Budgetausgleich erreicht werden. Der Regierungsrat verzichtete auf pauschale und lineare Kürzungen. Es sind vielmehr konkrete Leistungen dem Rotstift zum Opfer gefallen. Dringende neue Aufgaben werden nicht in Angriff genommen. Vorgesehene Investitionen werden verschoben und der Sachaufwand wird massiv reduziert. Bei den Einnahmen von Gebühren und Beiträgen von Bund und Gemeinden sind Verbesserungen vorgesehen.
br>Mit der seit dem Spätsommer 2001 deutlich verschlechterten Konjunkturlage muss bei den Steuern mit Einnahmenausfällen von 6 Millionen Franken gerechnet werden. Durch die Reduktion des Steuerzuschlags für den Finanzausgleich der Gemeinden und eine entsprechende Erhöhung der ordentlichen Steuern konnten diese Ausfälle aufgefangen werden.
br>Beim Personal hält der Regierungsrat weiterhin an der Erhöhung der Lohnsumme von 3.43 % fest. Um diese Verbesserungen den Mitarbeitenden im Januar 2002 ausbezahlen zu können, beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, dass er diesen Beschluss bereits am 4. Dezember 2001 fällt. Damit wird das neue Lohnsystem auf den ersten Januar 2002 definitiv eingeführt. Die Mitarbeitenden werden erstmals einen Leistungslohnanteil erhalten und bei einzelnen Personalkategorien werden dringend notwendige Anpassungen an die veränderten Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht.
br>Mit diesem Ausgleich des Budgets im Jahre 2002 ist der längerfristige Haushaltausgleich noch nicht gesichert. Ein Teil der Massnahmen sind nur kurzfristig wirksam und neue Belastungen z. B. im Gesundheitswesen oder bei der Behebung von Altlasten sind in den nächsten Jahren absehbar.
br>Für den Regierungsrat ist der mittelfristige Haushaltausgleich ein vordringliches Ziel. Mit einer breit abgestützten Aufgaben- und Leistungsüberprüfung soll dies erreicht werden. Dabei sind nicht nur die kantonalen Kernaufgaben neu festzulegen, vielmehr müssen auch die Leistungsstandards überprüft und neu bestimmt werden. Weiter sind die bestehenden Abläufe und Prozesse zu optimieren.

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