Vollzug der flankierenden Massnahmen
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Zusammenarbeit Grenzwache und Migrationsamt intensiviert
Seit Februar 2005 hat das Migrationsamt über 150 Inspektionen im Rahmen der flankierenden Massnahmen "Personenfreizügigkeit" durchgeführt. Dabei werden die Meldepflicht für ausländische Arbeitnehmende kontrolliert sowie die Löhne im Kampf gegen Lohndumping ermittelt. Gemäss Übereinkunft werden Migrationsamt und Grenzwache ab heute noch enger zusammenarbeiten, um ein Maximum an Gesetzesverstössen aufzudecken.
Die bisherigen Kontrollen des Migrationsamtes auf Baustellen und in Gewerbebetrieben richteten sich hauptsächlich nach den ihm vorliegenden Meldungen für meldepflichtige ausländische Arbeitnehmende und Hinweisen von Dritten.
Auf Einladung des Migrationsamtes sind heute Vertreter des Grenzwachtkorps (GWK), des Bundesamtes für Migration (BFM) sowie des Migrationsamtes zusammen gekommen, um eine künftige systematische und wirkungsvollere Zusammenarbeit auszuarbeiten.
Einerseits sollen die Inspektoren des Migrationsamtes durch eine noch engere Kommunikation mit den Grenzbehörden über an der Grenze festgestellte oder vermutete Gesetzesverstösse sofort informiert werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Inspektoren den Informationen ohne Verzug nachgehen können. Dabei sind von grossem Interesse insbesondere Hinweise auf im Meldeverfahren nicht bekannte ausländische Arbeitgeber, die ihre entsandten Arbeitnehmenden für Einsätze in der Schweiz den Behörden überhaupt nicht melden.
Andererseits konnte das Migrationsamt auch erreichen, dass seine Inspektoren künftig mit der Grenzwache gemeinsame Kontrollen direkt an der Schweizer Grenze durchführen können. Die Inspektoren erhalten so die Möglichkeit, von der bereits bestehenden Filterwirkung der Grenzkontrollen zu profitieren und die Einhaltung der Melde- und Bewilligungspflicht ohne zusätzliche Hinweise von Arbeitgebern oder Dritten direkt beim Grenzübertritt zu kontrollieren.
Von diesem Vorgehen versprechen sich die involvierten Behörden wirkungsvollere Kontrollen. Sie sollen verhindern, dass durch die Liberalisierung des Personenverkehrs vermehrt Schwarzarbeit entsteht und durch ungerechtfertigte Dumpinglöhne Druck auf das Schweizer Lohnniveau ausgeübt wird.